Nachrichten aus der wöchentlichen Beratung des Oberbürgermeisters mit den Beigeordneten
Magdeburg.
B-Plan "Alt Olvenstedt".
Der Bebauungsplan Nr. 228-1 "Alt Olvenstedt" soll in seinem Geltungsbereich geändert werden. Einem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung stimmte die Beigeordnetenrunde zu. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß Baugesetzbuch wird abgesehen, da die Bürger bereits über die Aufstellung eines B-Planes für Alt-Olvenstedt unterrichtet wurden. Nach Beratung in den Ausschüssen beschließt der Stadtrat voraussichtlich im Oktober. Danach wird die Änderung des Aufstellungsbeschlusses öffentlich bekannt gemacht.
Bereits im Dezember 1999 hatte der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Alt-Olvenstedt beschlossen. Das Plangebiet umfasst den historischen Dorfkern zwischen der Helmstedter Straße und der Nordstraße. Ziel ist die Sicherung einer dem ursprünglichen Bestand sich annähernden Bebauung im Gebiet von Alt-Olvenstedt unter Beibehaltung des Straßennetzes und der Vorgabe von Gestaltungselementen. Um die Ortstypik zu erhalten, wird eine verbindliche Gestaltungssatzung vorgegeben, damit neue Gebäude sich in das schützenswerte Dorfbild einfügen und die Ortsstruktur sinnvoll ergänzen.
2. Änderung des F-Planes.
Die während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden von der Verwaltung geprüft und werden dem Stadtrat im Oktober zur Beschlussfassung vorliegen. Sofern der Stadtrat die Änderung beschließt, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Genehmigung für die Änderung des F-Planes einzuholen und die Änderung ortsüblich bekannt zu machen.
Das Änderungsgebiet befindet sich im Nordosten Magdeburgs, im Stadtteil Rothensee. Die Änderung ist erforderlich, um den Bedarf an einer zusammenhängenden Sonderbaufläche mit einer hafenrelevanten Nutzung, ohne Zerschneidung durch Grünflächen zu gewährleisten.
Neubau Freibad Olvenstedt.
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Freibades Olvenstedt beschloss die Beigeordnetenrunde die Vergabe der Geländebearbeitung sowie der Errichtung einer Lärmschutzwand.
Neubau Tierheim.
Der Stadtrat hatte die Verwaltung beauftragt, im Zusammenhang mit dem Neubau eines Tierheimes Lärmgutachten für mindestens drei Stadtorte erstellen zu lassen und die Ergebnisse sowie die geschätzten Aufwendungen für gegebenenfalls notwendige Lärmschutzmaßnahmen vorzulegen. Voraussichtlich Mitte September wird die Lärmprognose vorliegen, bis Ende September wird das Gutachten zur umweltrechtlichen Unbedenklichkeit erwartet. Danach wird eine vergleichende Standortanalyse erarbeitet, die Grundlage für einen Standortvorschlag für den Tierheimneubau sein wird. Die entsprechende Drucksache wird dem Stadtrat voraussichtlich im Dezember zur Beschlussfassung vorliegen.
Für Rückfragen: Tel. 0391/540 27 69
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