Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 12. September 2001

Bleiberecht für Flüchtlinge

Gesetzliche Voraussetzungen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis prüfen lassen

Bocholt (pd).

Von den Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Kosovo, dem übrigen Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina leben auch geraume Zeit nach Kriegsende noch etwa zweihundertundfünfzig mit einer Duldung in Bocholt. Viele können jetzt auf Dauer bleiben.

Am 21. Juni legte das nordrhein-westfälische Innenministerium fest, dass Kriegsflüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien dann in Deutschland bleiben können, wenn sie schon lange hier leben und sich nachweislich integriert haben. Kriterien hierfür sind unter anderem ein fester Arbeitsplatz seit zwei Jahren und ein ständiger Wohnsitz im Bundesgebiet seit dem 15.02.1995.

Von der Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung der sogenannten Aufenthaltsbefugnis zu stellen, haben in Bocholt bislang 116 Personen Gebrauch gemacht. Dreiundfünfzig von ihnen konnte die städtische Ausländerbehörde bereits den begehrten Aufenthaltstitel erteilen oder ihn zumindest zusichern. Diese, Einzelpersonen wie Familien, haben sich gut in die hiesigen Lebensverhältnisse eingefunden, so dass sie nun im Regelfall auf Dauer in Deutschland bleiben können.

Während in vierunddreißig Fällen das Antragsverfahren noch läuft, musste die Ausländerbehörde die übrigen neunundzwanzig Anträge ablehnen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. "In diesen Fällen gehe ich davon aus, dass in absehbarer Zeit die Ausreise vorbereitet werden kann", so Ordnungsdezernent Bernd Hagmayer, dem die Ausländerbehörde zugeordnet ist. "Bei den übrigen Personen freue ich mich, dass wir so vielen weiterhelfen konnten. Viele arbeiten bereits seit Jahren bei der selben Firma, so dass viele Arbeitgeber froh sind, ihre Stammkräfte auch weiter beschäftigen zu können."

Die Frist für weitere Anträge endet am 30. September.