Nachrichten aus der Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg vom 13.09.2001
Magdeburg.
Haushaltsplanung 2002.
Der Bürgermeister und Beigeordnete für Finanzen und Investitionsplanung Bernhard Czogalla erläuterte in einem Vortrag die finanzielle Situation der Stadt Magdeburg und die wichtigsten Eckdaten des kommunalen Haushaltes für das kommende Jahr. Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, die vorgelegten Entwürfe
- zum Haushaltsplan 2002
- zum Finanzplan bis 2005
- zum Investitionsprogramm bis 2005
- zum Stellenplan 2002
zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Nach Abschluss der Beratungen wird der Haushalt voraussichtlich im Dezember in zweiter Lesung abschließend im Stadtrat behandelt werden.
(siehe auch Pressemitteilung vom 13.09.2001)
Wirtschaftsentwicklungskonzept.
Zur überarbeiteten Fassung des Wirtschaftsentwicklungskonzeptes gibt es aus Sicht des Stadtrates weiteren Beratungsbedarf, die Behandlung der Drucksache wurde deshalb erneut vertagt.
Änderung des Gesellschaftervertrages der AQB.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich eine Änderung des Gesellschaftervertrages der AQB, gemeinnützige Gesellschaft für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Änderung betrifft die Verwandung des Gesellschaftsvermögens bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke. In diesem Fall soll das Vermögen - soweit es eingezahlte Kapitalanteile der Gesellschafter und den Wert der Sachanlagen übersteigt - für gemeinnützige Zwecke verwandt werden.
Bildung eines Hallenverbundes
städtischer Kultureinrichtungen.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, den Betrieb des AMO Kultur- und Kongresshauses und der Johanniskirche zum 1. Januar 2002 in die Magdeburger Stadthallenbetriebsgesellschaft Rotehorn GmbH zu überführen. Das derzeitige Personal wird durch die Gesellschaft übernommen. Der Stadtrat folgte außerdem mehrheitlich einem Antrag des AMO-Betriebsausschusses mit dem die Gesellschaftervertreter angewiesen werden, den Geschäftsführer der Stadthallenbetriebsgesellschaft zu beauftragen, durch geeignete organisatorischen Maßnahmen sicher zu stellen, dass die Profile der Veranstaltungshäuser erhalten bleiben. Auch einem Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/die Grünen-future stimmte der Stadtrat mehrheitlich zu. Damit wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Hermann-Gieseler-Halle mittelfristig in den Hallenverbund einzubringen.
Konsolidierung des Messestandortes.
Der Stadtrat beschloss, der Magdeburger Messebetriebsgesellschaft mbH & Co KG zur Sicherung der Liquidität für das Jahr 2001 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 440 TDM als außerplanmäßige Leistung bereit zu stellen. Für die weiteren Haushaltsjahre werden folgende finanziellen Mittel für die Messebetriebsgesellschaft im Haushalt eingeplant:
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt
2002 955 Tsd. EUR 20 Tsd. EUR
2003 811 Tsd. EUR 38 Tsd. EUR
2004 1.611 Tsd. EUR 66 Tsd. EUR
2005 1.554 Tsd. EUR 64 Tsd. EUR
2006 1.198 Tsd. EUR 66 Tsd. EUR
Die Auszahlung der Betriebs- und Investitionszuschüsse wird davon abhängig gemacht, dass das "Konzept zur Konsolidierung und Weiterentwicklung des Messestandortes Magdeburg" umgesetzt wird. Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Land Sachsen-Anhalt und den umliegenden Landkreisen Verhandlungen aufzunehmen, um sie als Mitgesellschafter der Messe zu gewinnen.
Entlastung des Verwaltungs-
rates der Stadtsparkasse.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich die Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse magdeburg für das Geschäftsjahr 2000.
Neufassung der Hundesteuersatzung.
Der Stadtrat stimmte dem vorgelgten Entwurf einer Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg zu. Darin wird die Währungsumstellung auf den EURO zum 1. Januar 2002 berücksichtigt und die umgerechneten EURO-Beträge werden geglättet. Mehrheitlich beschloss der Stadtrat ausßerdem, den Steuersatz für den ersten Hund aus 66,00 EUR zu erhöhen. Anders als von der Verwaltung vorgeschlagen (60,00 EUR) wird sich die Steuer für den ersten Hund damit nicht leicht reduzieren, sondern erhöhen. Ein Antrag der PDS-Fraktion, die Zwingersteuer wieder einzuführen, fand keine Mehrheit.
Rückbau der Grund-
schule Roggengrund 33.
Der Stadtrat folgte mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung, das ehemals als Grundschule genutzte und im Mai dieses Jahres geschlossen Gebäude im Roggengrund 33 zurück zu bauen. Die erforderlichen Finanzen in Höhe von 171 TDM werden im Haushalt bereit gestellt.
Eröffnung des Weihnachtsmarktes.
Nach kontroverser Diskussion beschloss der Stadtrat mehrheitlich, dem Oberbürgermeister zu empfehlen, den Weihnachtsmarkt 2001 am 23. November zu öffnen unter der Bedingung, dass am 25. November (Totensonntag) die Feiertagsruhe eingehalten wird.
Änderung der Gebühren-
satzung der Stadtbibliothek.
Der Stadtrat beschloss eine Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek zur Anpassung an den EURO. Dabei wurden die Benutzungsgebühren durch Glättung leicht reduziert (künftig 10 EUR für Erwachsene, 5 EUR ermäßigt), und die Versäumnisgebühren leicht erhöht. Die neue Gebührensatzung tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft.
Modellprojekt zur Alten-
und Service-Zentren.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, die Laufzeit des Modells für das "Abgestufte System von Alten- und Service-Zentren und Offenen Treffs in Magdeburg" bis zum 31.12.2002 zu verlängern. Während dieser zeit sollen die empirischen Untersuchungen zur Wirksamkeit des Konzepts fortgesetzt werden. Für die Förderung treten im Haushaltsjahr 2002 Änderungen in Kraft.
Bebauungsplan "Frankefelde
Ostseite - Teilbereich B".
Für den Bebauungsplan "Frankefelde Ostseite - Teilbereich B" (Nr. 354-1 B) lagen die Behandlung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung sowie die Satzung zum B-Plan vor. Der Stadtrat folgte den Vorschlägen der Verwaltung zum Umgang mit den eingegangenen Hinweisen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange. Sie werden teilweise berücksichtigt, der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Das Gebiet im Süden Magdeburgs soll für die Bebauung mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern erschlossen werden.
Neubau einer russisch-orthodoxen Kirche.
Der Stadtrat stimmte mehrheitlich für den Neubau einer russisch-orthodoxen Kirche in der Henning-von-Treskow-Straße. Dafür stellt die Stadt zwei Grundstücke zur Verfügung. Über die Modalitäten der Grundstücksübertragung wird der Stadtrat gesondert entscheiden, er folgte gestern einem Antrag der SPD-Fraktion, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Flurstücke an die russisch-orthodoxe Kirche zu verkaufen.
Der Neubau ist für die 1.500 russisch-orthodoxen Christen in Sachsen-Anhalt geplant. Er soll in traditionell russischer Blockbauweise errichtet werden und Raum für 300 Gläubige bieten.
Beschlüsse zu B-Plänen
Zu folgenden Bebauungsplänen fasste der Stadtrat Beschlüsse:
- B-Plan 354-6 "Halberstädter Hof" - Beschluss über die Aufstellung und die Auslegung des Entwurfs.
Auf dem Areal an der Halberstädter Chausse (nördlich der Käthe-Kollwitz-Str.) sollen Einfamilienhäuser entstehen.
- B-Plan 103-2H "Am Hansehafen Nord" - Aufstellungsbeschluss
Entsprechend der Ausweisungen des Flächennutzungsplanes soll dort ein "Sondergebiet Hafen" sowie ein Industriegebiet festgesetzt werden, um Planungsrecht für Ansiedlungen zu schaffen.
- B-Plan Nr. K-51 "Wredestiftung" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses.
Die Gartenanlage "Wredestiftung" liegt im Geltungsbereich der B-Planes "Steinkuhle Süd". Die 13 Parzellen sind nicht für eine dauerhafte Nutzung als Kleingärten fest gesetzt.
- B-Plan Nr. 205-2 "Steinkuhle Süd" - Behandlung der Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf.
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und werden teilweise berücksichtigt.
- B-Plan Nr. 205-2 "Steinkuhle Süd" - Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der vorliegende Entwurf und die Begründung wurden gebilligt. Auf dem schmalen Streifen zwischen Albert-Vater-Straße und Lorenzweg ist Eigenheimbau vorgesehen. Der Jugendclub "Hallenhausen" soll dabei erhalten bleiben. Der Stadtrat folgte außerdem einem Antrag zum Erhalt des Gewrebegebietes und forderte den Oberbürgermeister auf, bis zur Stadtratssitzung im Oktober die Folgekosten darzustellen und beim abschluss des Erschließungsvertrages zu berücksichtigen.
- B-Plan Nr. 238-5 "Franckestraße" - Beschluss über die Aufstellung.
Planungsziel ist die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
- B-Plan Nr. 235-2 "Buttergasse" - Behandlung der Anregungen.
Die während der öffentlichen Auslegung eingebrachten Anregungen und Hinweise von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft. Sie werden teilweise im B-Plan berücksichtigt.
- B-Plan Nr. 235-2 "Buttergasse" - Vereinfachte Änderung des 2. Entwurfs.
Einkaufszentrum "Olvenstedter Platz".
Auf Antrag des Vorhabenträgers soll für die Nordseite des Olvenstedter Platzes (zwischen Sudermannstraße und Stormstraße - ehemalige Tankstelle) ein Satzungsverfahren zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeleitet werden. Der Investor will auf dem Gelände ein Einkaufszentrum mit 1.800 qm Verkaufsfläche in einem Lebensmittelmarkt und 500 qm Verkaufsfläche in Shops und Dienstleistungseinrichtungen schaffen. Der Stadtrat lehnte die Drucksache mit dem Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung aus städtebaulichen Gründen ab.
Benennung von Straßen.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Erschließungsstraße im neu entstehenden Wohngebiet an der Carnot-Straße auf Grund ihrer Ausprägung als Rondell in "Albert-Uffenheimer-Platz" zu benennen. Die Nachbarschaft zur Carnot- und Gustav-Ricker-Straße bietet die Benennung nach einem Mediziner an. Albert Uffenheimer war Kinderarzt und von 1925 bis 1933 Direktor der Städtischen Kinderklinik in Magdeburg. Geboren wurde er 1876 in Fürth. Wegen seiner jüdischen abstammung musste Uffenheimer 1933 die Kinderklinik binnen eines Tages verlassen. 1938 emigrierte er mit seiner Frau nach England, 1940 in die USA. Alber Uffenheimer starb im April 1941.
Die von der Salbker Chaussee um den Bördepark herum wieder zur Salbker Chaussee führende Straße wird auf Vorschlag der Verwaltung künftig "Zum Bördepark" heißen.
Außerdem müssen im Baugebiet "Welsleber Straße" zwei neu entstehende Straßen benannt werden. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die an der Blumenberger Straße beginnende Erschließungsstraße als "Oberhofer Straße" zu benennen. Die parallel zur Blumenberger Straße verlaufende Erschließungsstraße soll künftig den Namen "Suhler Straße" tragen.
Der Stadtrat folgte in Einzelbeschlüssen den Vorschlägen der Verwaltung.
Ausbau des Klusdammes.
Der Stadtrat beschloss, den Ausbau des Klusdammes im zweiten Bauabschnitt zwischen Zipkeleber Weg und Menzer Straße fort zu setzen. Die Kosten für diese Teilstück betragen 839 TDM. Ein Teil der Kosten wird durch Straßenausbaubeiträge refinanziert.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
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