39. (III) sitzung des Stadtrates - Nachrichten aus der nichtöffentlichen Sitzung
Magdeburg.
DS0432/01
Entwicklung Gewerbegebiet "Am Eulenberg".
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, dass die projektierte Fläche "Am Eulenberg" ausschließlich für Großinvestitionen vorgehalten werden soll. Die weiteren Planungen werden nicht bis zur Satzungsreife getrieben, bauliche Erschließungsmaßnahmen erfolgen nicht. Die Verwaltung nimmt Kontakt zu den umliegenden Gemeinden auf, um die für künftige Großprojekte notwendigen Trassen zu sichern. Anhängige Genehmigungsverfahren sollen ruhen, entsprechende Anträge sind an die zuständigen Behörden zu richten. Außerdem wurde der Oberbürgermeister gebeten, Großinvestitionen zu aquirieren und den Standort europaweit bekannt zu machen.
DS 0438/01
Darlehen für die Magdeburger Hafen GmbH.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Ausgabe für ein Darlehen an die Magdeburger Hafen GmbH zum Ankauf von Grundstücken zur Entwicklung des Hansehafens.
DS0486/01
Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung.
Der Stadtrat stimmte der Gewährung einer monatlichen Dienstaufwandsentschädigung zu.
DS0390/01
Zu DDR-Zeiten nicht erfüllte Entschädigungsansprüche.
Der Stadtrat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die Landeshauptstadt Magdeburg gegenüber Ansprüchen auf "steckengebliebene Entschädigungen" die Einrede der Verjährung geltend machen wird.
DS0504/01
Finanzbedarf aus der BUGA-Abwicklung.
Die Drucksache wurde zur nochmaligen Beratung in den Kommunal- und Rechtsausschuss sowie in den Finanz- und Grundstücksauschuss überwiesen.
DS0577/01
Änderung Erbbauzins.
Der Stadtrat stimmte einer Änderung und Ergänzung des mit der Rennwiesen GmbH bestehenden Erbbaurechtsvertrages zu.
DS0403/01
Änderung des Erbbauzinses.
Die Drucksache zur Änderung des Erbbauzinses für ein städtisches Grundstück zum Januar 2002 wurde abgelehnt.
DS0491/01
Aufhebung eines Beschlusses
Der Stadtrat hob seinen Beschluss zum Verkauf einer Fläche in der Gemarkung Magdeburg auf.
DS0505/01
Vergabe eines Erbbaurechts.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, ein Erbbaurecht am Grundstück "Hyparschale" zu vergeben, sofern der Investor eine garantierte Finanzierungszusage der Bank vorlegt. Der Erwerber zahlt für die Hyparschale einen Symbolpreis von 0,51EUR (entspricht 1 DM). Der Erwerber wird verpflichtet, die Hyparschale innerhalb von 24 Monaten nach Besitzübergang auf seine Kosten zu sanieren und als Eissport- und Freizeithalle in Betrieb zu nehmen. Für die Beton- und Dachsanierung übernimmt die Landeshauptstadt einmalig Kosten in Höhe von maximal 2.000 TDM. Der Stadtrat folgte außerdem einem Antrag des Finanz- und Grundstücksausschusses, bei der Sanierung die geprüfte Sanierungsstatik des Hochbauamtes für die Betonschalenkonstruktion zu übernehmen.
DS0419/01
Außertarifliche Vergütung.
Der Stadtrat stimmte dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages mit einem Eigenbetriebsleiter und der Zahlung einer außertariflichen Vergütung zu.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
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