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Halter von 20/40 Hunden werden angeschrieben
Borken - 21. September 2001. Ab Oktober will die Stadt die rund 1.200 Halter von 20/40 Hunden im Stadtgebiet Borken anschreiben.
Eingefordert werden dann die von der Landeshundeverordnung vorgeschriebenen Nachweise, die zur Haltung eines Hundes berechtigen, der größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm ist.
Dieses sind im einzelnen ein Sachkundenachweis, der belegt, ob der Besitzer über die für das Halten eines Hundes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Dieser Sachkundenachweis wird unter anderem von Hundevereinen und Tierärtzen ausgestellt.
Beigebracht werden müssen außerdem ein Führungszeugnis und eine Haftpflichtversicherung für den Hund. Außerdem muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Dieser wird von Tierärzten und in Tierkliniken eingesetzt.
"Wer nicht direkt Anfang Oktober ein Brief von der Stadt erhält soll sich nicht wundern", so Wolfgang Schnepp vom städtischen Ordnungsamt. Um unnötige Warteschlangen in Tierarztpraxen und im Ordnungsamt zu vermeiden, wolle die Stadt nicht alle 1.200 Halter auf einmal anschreiben, sondern wochenweise und vorne im Alphabet beginnend bis Ende des Jahres.
Diejenigen, die schon jetzt angeschrieben werden, hätten zwar theoretisch bis Ende des Jahres Zeit sich zu melden.
Die Stadt bittet jedoch, den Gang zu den entsprechenden Stellen sofort anzutreten, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Zum Sachkundenachweis gibt Schnepp den Hinweis, dass das Ordnungsamt eine Erklärung vorbereitet hat, die zur Niederschrift beim Ordnungsamt von Caroline Südholt, Heike Schaffeld und Wolfgang Schnepp aufgenommen wird, wenn der Hundehalter bereits seit mehr als drei Jahren einen Hund gehalten hat und nicht ordnungsbehörlich auffällig geworden ist.
Wer nicht angeschrieben wurde, aber dennoch einen 20/40er Hund hält, wird mit dem Hinweis auf die Meldepflicht gebeten, sich ab Januar 2002 unmittelbar mit der Stadt in Verbindung zu setzten.
Und wer der Meldepflicht nicht nachkommt und ab März 2002 "erwischt" wird, riskiert ein Bußgeldverfahren.
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