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Sendemast kann vorläufig senden
Borken - 05. Oktober 2001. Der an der Alten Heidener Landstraße errichtete Mobilfunksendemast kann nun doch zumindest vorerst in Betrieb gehen. Nachdem das Verwaltungsgericht in Münster im Mai diesen Jahres aufgrund eines Nachbarwiderspruchs die Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt hatte und damit die endgültige Fertigstellung und Inbetriebnahme unmöglich machte, hat nunmehr das Oberverwaltungsgericht Münster diese Entscheidung wieder aufgehoben. Da beide Gerichte ihre Entscheidungen jedoch im Rahmen eines vorläufigen Rechtschutzverfahrens gefällt haben, ist das endgültige Schicksal des Sendeturms damit noch nicht entschieden. Möglicherweise werden sich weiter die Gerichte damit beschäftigen müssen
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