Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 09. Oktober 2001
Nachrichten aus der Beratung des Oberbürgermeisters mit den Beigeordneten vom 09.10.2001

Magdeburg. B-Plan "Ziolkowskistraße"/ B-Plan "Am Krähenberg". Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 156-1 "Ziolkowskistraße" soll für den Bereich "Am Krähenberg" aufgehoben werden, weil das ursprüngliche Planungsziel - Errichtung mehrgeschossiger Wohnhäuser in geschlossener Bauweise - nicht aufrecht erhalten werden kann. Für den Bereich "Am Krähenberg" soll mit dem Bebauungsplan 156-1A Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die Drucksachen zur Aufhebung des B-Planes 156-1 in einem Teilbereich und zur Aufstellung des B-Planes 156-1A wurden von der Beigeordnetenrunde bestätigt. Nach Beratung in den Ausschüssen entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im Dezember.

Feuerwehrkonzept der Landeshauptstadt. Das 1994 beschlossene Feuerwehrkonzept für die Landeshauptstadt Magdeburg, das die personelle und technische Ausstattung der Feuerwehr festschreibt, soll fortgeschrieben werden. Eine entsprechende Drucksache wurde heute von der Beigeordnetenrunde bestätigt. Nach Prüfung von drei Varianten schlägt die Verwaltung vor, neben der Feuerwache Süd, die in wenigen Wochen fertig gestellt wird, im Norden eine weitere Feuerwache neu zu errichten. Sie soll die Feuerwachen Neustadt und Mitte ersetzen. In der Brandenburger Straße verbleiben dann die Feuerwehr-Leitstelle und die Rettungswache Mitte. Außerdem sollen die Freiwilligen Feuerwehren Diesdorf und Olvenstedt zusammen gefasst werden. Für die Neubauten der Feuerwache Nord sowie der Freiwilligen Feuerwehren Beyendorf/Sohlen und Diesdorf/Olvenstedt und die Sanierung der Freiwilligen Feuerwehr Calenberge sind bis zum Jahre 2008 Investitionen von insgesamt 11,38 Mio EURO erforderlich. Durch die Reduzierung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr und die Zusammenlegung zweier Freiwilliger Feuerwehren können in den nächsten zehn Jahren rund 5 Mio Euro an Personal- und Unterhaltungskosten gespart werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Langenhan, Tel.: 540 11 10

Eingemeindung Gübs. Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Gübs und der Landeshauptstadt Magdeburg sowie die Vermögensauseinander-setzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gübs, der Verwaltungsgemeinschaft Biederitz und der Landeshauptstadt Magdeburg sind ausverhandelt worden und liegen als Drucksache zur Bestätigung durch den Stadtrat vor. Nach Bestätigung in der Beigeordnetenrunde geht die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse, der Stadtrat entscheidet voraussichtlich im November. Nach den Vorstellungen der Vertragspartner soll die Eingemeindung von Gübs in die Landeshauptstadt Magdeburg zum 1. Januar 2002 vollzogen werden - vorausgesetzt, die Kommunalaufsichtsbehörde stimmt der Eingemeindung zu.

Änderung der Taxenordnung. Die Taxiunternehmer der Stadt haben eine Änderung der Tarife beantragt. Danach sollen die Beförderungsentgelte zum 1. Januar 2002 erhöht werden. Begründet wird dies mit der Einführung der Öko-Steuer, Preiserhöhungen bei Neufahrzeugen sowie erhöhten Abgaben für Taxi-Unternehmer. Die neuen Tarife sind in der Änderungsverordnung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Magdeburg geregelt. Die Änderungsverordnung wurde von der Beigeordnetenrunde beschlossen.

Neufassung der Vergnügungssteuersatzung. Die Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg soll zum 1. Januar 2002 geändert werden. Eine entsprechende Drucksache wurde heute in der Beratung des Oberbürgermeisters mit den Beigeordneten bestätigt. Neben der notwendigen Umstellung der Steuersätze auf den EURO schlägt die Verwaltung eine Absenkung der Steuersätze vor. Damit kommt die Verwaltung Forderungen des Automatenaufstellerverbandes entgegen, die eine Absenkung der Vergnügungssteuersätze gefordert hatten, weil die Aufstellung von Spielgeräten nach ihrer Auffassung wirtschaftlich kaum noch tragbar ist. Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die in Gaststätten aufgestellt sind, soll ab Januar nächsten Jahres die Vergnügungssteuer 70 EURO monatlich betragen (bisher 200 DM/Monat), für gleichartige Geräte in Spielhallen 170 EURO/Monat (bisher 400 DM/Monat). Die Verwaltung geht davon aus, dass die Mindereinnahmen aus der Absenkung der Steuersätze durch die Aufstellung zusätzlicher Automaten kompensiert werden kann. Der Entwurf der neuen Steuersatzung wird dem Stadtrat - nach Beratung in den Ausschüssen - voraussichtlich im Dezember zur Beschlussfassung vorliegen.

Bei Rückfragen: Tel.: 0391/540 27 69

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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