Anmeldung der Schulanfänger
Alle Eltern, deren Kinder zum Schuljahr 2002/2003 schulpflichtig werden, melden ihre Mädchen und Jungen bitte bis 19.12.2001 in der Grundschule des Schulbezirkes an.
Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt legt im § 37 fest, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, zu Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig werden. Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Mit der Aufnahme werden diese Kinder schulpflichtig.
Jedes schulpflichtige Kind ist in der zuständigen Grundschule anzumelden. Bei der Anmeldung zur Einschulung ist das Kind von den Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen und die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch sind vorzulegen.
Über eine Aufnahme oder Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
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