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Norden, 17. Oktober 2001

Schau der Gewässer III. Ordnung
15. November bis zum 15. Dezember

Norden. Die Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet der Stadt Norden einschl. der Ortsteile Norddeich, Ostermarsch, Bargebur, Tidofeld, Süderneuland I und II, Westermarsch I und II, Leybuchtpolder und Neuwesteel findet in der Zeit vom

15. November bis zum 15. Dezember 2001

statt.

Die Reinigung der Gräben III. Ordnung (d.h. Gräben, die der Entwässerung der Grundstücke von zwei oder mehreren Anliegern dienen und nicht von den Sielanstalten unterhalten werden) hat durch die Unterhaltungspflichtigen bis zum Schautermin zu erfolgen.

Die Unterhaltungspflichtigen, die Eigentümer und die Anlieger der Gewässer, sind hiermit zur Teilnahme und Äußerung aufgefordert (§ 111 Nieders. Wassergesetz).

Muss wegen nicht ordnungsgemäß erfüllter Reinigungspflicht eine Nachschau angesetzt werden, tragen die Säumigen die auf sie entfallenden Kosten der Nachschau.

Auf die Verordnung des Landkreises Aurich über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Aurich vom 12.09.1986 (Amtsblatt Regierungsbezirk Weser-Ems Nr. 38 vom 19.09.1986) wird besonders hingewiesen.

Pressekontakt: Stadt Norden, Fachdienst Umwelt, Am Markt 39, Tel. 923-319

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Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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