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Leverkusen, 18. Oktober 2001

Sondernutzungserlaubnisse für die Fußgängerzonenkönnen wieder beantragt werden

Auch in diesem Jahr besteht sowohl für Leverkusener als auch für auswärtige Händler die Möglichkeit, sich für einen Standort zum Verkauf von Blumen bzw. Obst und Gemüse in den Leverkusener Fußgängerzonen zu bewerben. Sie ist zu richten an den Fachbereich Straßenverkehr der Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen und muss dort bis zum 01. November vorliegen. Entsprechende Unterlagen können entweder schriftlich oder telefonisch unter 0214/406-3641 bis 3644 angefordert werden.

Wie bisher stehen in jeder Fußgängerzone (Wiesdorf, Opladen, Schlebusch) zwei Standorte zur Verfügung. Allerdings wurden die Richtlinien zur Vergabe geringfügig geändert. Hat sich ein Leverkusener Antragsteller für mehrere Standorte beworben oder sind mehr Bewerber als Standorte vorhanden, wird der Leverkusener Bewerber zunächst nur für einen Standort berücksichtigt. Bei inhaltlich gleichen Anträgen entscheidet das Losverfahren.

Auswärtige Bewerber werden berücksichtigt, wenn kein Leverkusener Bewerber vorhanden ist bzw. der Leverkusener Bewerber bereits in einer anderen Fußgängerzone berücksichtigt wurde. Auch hier entscheidet bei inhaltlich gleichen Anträgen das Los, wobei auswärtige Bewerber den bereits anderweitig berücksichtigten Leverkusener Bewerbern gleichgestellt sind.

Nähere Angaben zum Vergabeverfahren werden mit den Bewerbungsunterlagen ausgehändigt. Bewerber, deren Bewerbung dem Fachbereich Straßenverkehr bereits vorliegt, erhalten die entsprechenden Unterlagen und die geänderten Richtlinien ohne gesonderte Anforderung.

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