Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 01. November 2001
Vertrag zur Übertragung der Wärmeerzeugungs- und -versorgungsanlagen unterzeichnet

Magdeburg. Bereits im Juni hatte der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich der Übertragung der städtischen Wärmeerzeugungs- und -versorgungsanlagen auf die Städtischen Werke Magdeburg zugestimmt. Nachdem das Regierungspräsidium Magdeburg den Vertragsabschluss genehmigt hat, haben Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Johannes Kempmann, Mitglied der Geschäftsführung der SWM GmbH sowie Helmut Herdt, Sprecher der SWM-Geschäftsführung heute die Verträge unterzeichnet.

Der Vertrag regelt die Konditionen der Übertragung städtischer Wärmeerzeugungs- und -versorgungsanlagen auf die Städtischen Werke. Bei den übertragenen Anlagen handelt es sich v.a. um Heizungsanlagen in Schulen, Kindereinrichtungen, Sportstätten und Kultureinrichtungen in städtischer Trägerschaft sowie um Verwaltungsgebäude der Stadt. Die Übertragung der in diesen Gebäuden vorhandenen Anlagen zur Wärmeerzeugung und -übertragung war bereits im Konzessionsvertrag Stromversorgung von 1994, in dem zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und den Städtischen Werken Magdeburg die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit der SWM vertraglich geregelt wurden, vereinbart worden. Auf Grund dieser vertraglichen Bindung war eine Ausschreibung nicht erforderlich.

Der jetzt zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und den Städtischen Werken ausgehandelte Rahmenvertrag, der am 14. Juni dieses Jahres vom Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung bestätigt wurde, ist das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen. Da es sich hier um ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft handelt, musste der Vertrag vom Regierungspräsidium Magdeburg als Kommunalaufsichtsbehörde geprüft und genehmigt werden. Erst nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium kann der Vertrag unterzeichnet und somit rechtskräftig werden.

Grundlage des Vertrages ist ein Angebot der SWM, das von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begutachtet wurde. Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass die Übertragung der Anlagen auf die SWM für die Stadt Magdeburg kostengünstiger ist als der Weiterbetrieb durch das Hochbauamt. Insgesamt entlastet die Übertragung den Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg über die Vertragslaufzeit von 20 Jahren um insgesamt 36 Mio DM. Die Einsparungen ergeben sich durch die Verminderung von Zinsaufwendungen wegen nicht mehr erforderlicher Investitionen, durch den Wegfall von Wartungs- und Reparaturaufwendungen sowie durch Einsparung von Personalkosten.

Die SWM übernehmen ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung, die zum 1. November 2001 vorgesehen ist, den Betrieb sowie Instandhaltung, Wartung und Entstörung der Wärmeversorgungsanlagen und treten außerdem in bestehende Wartungsverträge ein. Die SWM verpflichten sich, Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, innerhalb von 2 Jahren nach Übernahme zu modernisieren. Dies hat einerseits positive Auswirkungen auf den Energieverbrauch und trägt darüber hinaus zu einer weiteren Verringerung der Emissionen bei. Der Vertrag legt fest, dass Investitionen an den übertragenen Anlagen mit der Stadt abgestimmt werden und die Stadt diesbezüglich ein Veto-Recht hat.

Insgesamt entlastet die Übertragung der Anlagen auf die SWM nicht nur den städtischen Haushalt um 36 Mio. DM sondern sichert dabei gleichzeitig die dringend notwendige Modernisierung älterer Anlagen.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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39104 Magdeburg
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