Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 08. November 2001
Neue Verordnung zum Verbrennen von Gartenabfällen

Magdeburg. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg ist eine neue "Verordnung zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden in der Landeshauptstadt Magdeburg" in Kraft getreten.

Danach dürfen Gartenabfälle jedes Jahr in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März und vom 1. Oktober bis 30. November an Werktagen (montags bis samstags) in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr verbrannt werden. Dabei sind die geltenden Brandschutzbestimmungen und die Grundsätze der Abfallentsorgung zu beachten, insbesondere ist das Feuer von einer volljährigen Person ständig unter Kontrolle zu halten.

Das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg kann in der Bürgerberatung des Rathauses erworben werden.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
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E-Mail: presse@magdeburg.de
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