Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 19. November 2001
Eingemeindung von Gübs nach Magdeburg besiegelt

Heute haben Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Josef Felux, Bürgermeister der Gemeinde Gübs den Eingemeindungsvertrag unterzeichnet. Im Anschluss an den Eingemeindungsvertrag wurde auch die Vereinbarung zur Vermögensauseinandersetzung zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Gemeinde Gübs und der Verwaltungsgemeinschaft Biederitz unterzeichnet. Damit ist die Eingemeindung der kleinen Gemeinde östlich von Magdeburg in die Landeshauptstadt perfekt.

Mit seiner Zustimmung zu den ausgehandelten Verträgen hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg am 8. November 2001 endgültig grünes Licht für die Eingemeindung gegeben. Der Gemeinderat von Gübs hatte dem Vertrag bereits vorher zugestimmt.

Die Landeshauptstadt sichert dem neuen Ortsteil die Wahrung seiner Eigenart zu. Die Ortseingangsschilder werden in Zukunft die Namen "Gübs" bzw. "Klein Gübs" tragen, darunter erscheint "Landeshauptstadt Magdeburg". Die Interessen der Gemeinde werden künftig durch einen Ortschaftsrat und den Ortsbürgermeister vertreten. Bis zur Neuwahl dieser Gremien nehmen der bisherige Gemeinderat und Bürgermeister Felux diese Aufgaben wahr.

Die Eingmeindung soll zum 1. Januar 2002 vollzogen werden - sofern die Kommunalaufsichtsbehörde keine Einwände hat. Ab diesem Zeitpunkt tritt die Stadt Magdeburg die Rechtsnachfolge für Verpflichtungen, die die Gemeinde Gübs mit Zweckverbänden, Verbänden und Vereinigungen eingegangen ist, an. Zum gleichen Zeitpunkt wird für die Gübser das Ortsrecht der Landeshauptstadt Magdeburg verbindlich. Allerdings gelten teilweise Übergangsregelungen, beispielsweise bleiben bis 2006 noch die günstigeren Hebesätze der Grundsteuern in Kraft, erst ab 2007 müssen auch die Gübser die Magdeburger Beträge zahlen. Auch bei den Abwassergebühren zahlt sich die Eingemeindung nach Magdeburg für die Gübser aus. Mit dem Übertritt zur Landeshauptstadt gelten die Magdeburger Satzungen, das heißt, die Kosten für die Abwasserentsorgung sinken. Die Differenz an den Abwasserzweckverband "Menz-Wahlitz-Gübs" trägt die Stadt.

Im Eingemeindungsvertrag verpflichtet sich die Stadt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel folgende Baumaßnahmen fortzuführen bzw. fertigzustellen:

  • Ausbau der ehemaligen K1218 von der B 184 nach Gübs, vorausgesetzt, die Straßenbaulast wird geändert
  • Radweg über die Stadtweg-Steinbrücke nach Magdeburg
  • Bürgerhaus
Auch die Maßnahmen zur Dorferneuerung sollen fortgesetzt werden, vorausgesetzt, die Fördermittel dafür werden bereit gestellt.

Die Kinder und Jugendlichen aus Gübs können weiterhin die Schulen in Biederitz, Königsborn und Gommern besuchen, auf Antrag jedoch auch die Magdeburger Grundschule "Am Brückfeld", die Sekundarschule "Hans Schellheimer" sowie Gymnasien und Berufsbildende Schulen in der Landeshauptstadt. Die Verantwortung für den Schülerverkehr obliegt mit dem Zeitpunkt der Eingemeindung der Stadt. Dies gilt ebenso für die Gewährleistung von Hilfe im Brand- und Katastrophenfall. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Gübs wird als Ortsfeuerwehr fortbestehen.

Bezüglich der Verkehrsanbindung wird die Landeshauptstadt darauf hinwirken, dass die Erschließung der Gemeinde sicher gestellt wird. Dazu sind Vereinbarungen zwischen dem Konzessionsinhaber, der "Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land" und der MVB GmbH abzuschließen.

Die unterzeichneten Verträge treten zum 1. Januar 2002 in Kraft - sofern die Kommunalaufsicht die Genehmigung erteilt. Ab diesem zeitpunkt wird Gübs Ortsteil der Landeshauptstadt Magdeburg.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
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