Inkrafttreten der Denkmalbereichssatzung für die "Bergarbeitersiedlung Bertlich"

30.11.2001 | Herten

Bei baulichen Maßnahmen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig

(j) Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.9.2001 und der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Herten vom 21.11.2001 besitzt die Denkmalbereichssatzung "Bergarbeitersiedlung Bertlich" ab dem 22. November 2001 Gültigkeit.

Im Geltungsbereich dieser Satzung werden das gartenstädtische Grundkonzept der Siedlung, das Straßennetz, die Stellung und Zuordnung der Gebäude und das äußere Erscheinungsbild der Gebäude geschützt.

Für die Eigentümer der Häuser ist insbesondere der § 4 der Satzung von Bedeutung: "Forderungen an bauliche und sonstige Anlagen". Danach bedarf es vor Beginn einer Maßnahme - unabhängig von Baugenehmigungen - einer Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Unter das schützenswerte Erscheinungsbild fallen insbesondere Dachdeckung und -gestaltung, Außenhaut der baulichen Anlagen, Fenster, Hauseingänge und Grundstückseinfriedungen. Ebenfalls sind markante Bäume und Hecken ein wesentlicher Bestandteil des Schutzgegenstandes der Denkmalsbereichssatzung. Darüber hinaus ist auch vor der Durchführung von grünpflegrischen Maßnahmen die Untere Denkmalbehörde zu beteiligen.

Eine denkmalrechtliche Erlaubnis kann schriftlich formlos und kostenlos beantragt werden. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird schriftlich erteilt. Wer nach dem 21. November 2001 Maßnahmen ohne die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis durchführt, riskiert neben einem Bußgeld die Anordnung zum Rückbau.

Ansprechpartner bei der Stadt Herten (Untere Denkmalbehörde) ist Berthold Vatteroth, Zimmer 364, Telefon 02366-303402.