Verkauf von Feuerwerkskörpern ab 28. Dezember möglich
Das städtische Ordnungsamt, Abteilung Ordnungs- und Gewerbe-angelegenheiten, weist auf folgende Schwerpunkte zum Vertrieb von pyrotechnischen Gegenständen hin:
Der Verkauf von Kleinfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II) ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 31.Dezember gestattet. Das gilt jedoch nicht für das Reisegewerbe. Hier ist der Vertrieb und das Überlassen von Pyrotechnik ab Klasse II verboten. Dagegen dürfen Kleinstfeuerwerk bzw. Feuerwerkspielwaren (Klasse I) auch im Reisegewerbe das ganze Jahr über verkauft werden.
Die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Pyrotechnik darf nur eingeführt, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie von der Bundesanstalt für Materialprüfung amtlich zugelassen ist.
Gewerbetreibende, die im Jahr 2001 erstmalig den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II beabsichtigen, müssen dies laut Gesetz zwei Wochen vor Aufnahme des Vertriebes schriftlich im Ordnungsamt, Jean-Burger-Str. 11, 39112 Magdeburg anmelden.
Der Antrag kann auch per Fax an die Nummer 540 40 22 geschickt werden. Dabei müssen die Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragt sind, angegeben werden.
Die bereits bestätigten Anträge der Vorjahre haben weiterhin Gültigkeit. Bei Änderung der Person, die mit der Leitung des Betriebes beauftragt wurde, ist dies allerdings unverzüglich anzuzeigen.
Nähere Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 540 41 30.
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