Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressestelle
Seiteninhalt

BHV-1-Untersuchung bei Rindern ist jetzt Pflicht

28. Dezember 2001

Landkreis Leer -Rinderhalter sind verpflichtet, ihre Rinder auf "Bovine Herpes Virus Typ 1" (BHV 1) untersuchen und betroffene Tiere impfen zu lassen. Durch die Änderung einer Verordnung ist ein bisher rein freiwilliges Bekämpfungsverfahren jetzt Pflicht geworden. Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer hin.

Die Bekämpfungsmaßnahmen zielen darauf ab, Rinderbestände und Regionen frei von BHV 1 zu bekommen, um Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern zu vermeiden. Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden sind bereits frei. Durch die am 8. Dezember in Kraft getretenen neuen Regelungen ist die Vermarktung von Virusträgern erheblich eingeschränkt worden. Es dürfen jetzt nur noch Rinder in andere Bestände verbracht werden, die nach einer amtsärztlichen Bescheinigung BHV 1-frei sind. Davon gibt es nur wenige Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Tiere, die unmittelbar zur Schlachtung gebracht werden.

Das Veterinäramt in Leer hatte bereits wiederholt auf die Notwendigkeit der BHV 1-Bekämpfung hingewiesen und Rinderhaltern dringend empfohlen, dem damals ausschließlich freiwilligen Verfahren beizutreten. Dieses Verfahren mit mehreren Untersuchungen wird nun unverändert weitergeführt und ist Voraussetzung, wenn ein amtlich anerkannter Status (BHV 1-frei, kontrollierter Impfbestand) verlangt wird. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt wie bisher die Impfstoff- und Laborkosten. Die Kosten für die Probenentnahme und die Impfung muss der Tierhalter zahlen. Wer diesem etwas umfangreicheren Verfahren nicht beitritt, muss allerdings die Kosten für die Untersuchungen und Impfungen im "reinen Pflichtprogramm" voll selbst zahlen.

"Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren und umgehend die Erstuntersuchung durchzuführen", sagt Veterinäramtsleiter Dr. Franz Efkes. So könne das Einfangen der Rinder in der nächsten Weidesaison vermieden werden. Das Amt sei verpflichtet, die Bekämpfungsmaßnahmen voranzutreiben und notfalls Maßnahmen anzuordnen und durchzusetzen. Wer also jetzt als Rinderhalter nichts unternehme, müsse damit rechnen, dass Maßnahmen während der Weideperiode 2002 durchgeführt werden müssten.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

presse-service.de Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Büro des Landrats/Pressestelle
Amtsleiter / Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1254
Fax: 0491 926-1200
E-Mail oder Kontaktformular
Büro des Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1149
Fax: 0491 926-91149
E-Mail oder Kontaktformular