Bocholt, 21. Dezember 2001
Neuer Familienpass kommt bequem per Post
Bocholt (pd).
Der neue Familienpass kommt – und erstmals ganz bequem frei Haus. Für Bocholter Familien und Personen, die Anspruch auf die Vergünstigungen haben, die mit dem Pass gewährt werden, wird er in den kommenden Tagen automatisch mit der Hauspost zugestellt. Familien und Personen, die während eines laufenden Jahres nach Bocholt ziehen und erstmalig prüfen lassen möchten, ob ihnen der Familienpass zusteht, können sich an den Fachbereich für Jugend, Familie und Sport wenden (Herr Schlüter, Tel. 02871/953-525, Email: jschluet@mail.bocholt.de). Dort werden auch alle weiteren Fragen zum Familienpass gerne beantwortet.
Berechtigt sind
* Familien mit drei und mehr Kindern und Alleinerziehende, die den Hauptwohnsitz in Bocholt haben. Als Kinder gelten alle Personen unter 18 Jahren und solche Personen, für die nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld gezahlt wird. Grundwehr- und Zivildienstleistende werden gleichgestellt. Bei der Beantragung ist der jeweilige Nachweis vorzulegen (Kindergeldbescheid, Einberufungsbescheid).
* Studenten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bocholt.
Der Familienpass wird für jedes berechtigte Familienmitglied einzeln ausgestellt.
Alle berechtigten Personen erhalten gegen Vorlage des Familienpasses eine Ermäßigung auf die für Erwachsenen allgemein geltenden Tarife:
* 50 % auf die Jahresnutzungsgebühren der Stadtbibliothek Bocholt (gilt bei Erwachsenen- und Familienausweisen)
* 50 % auf den Einfachkartenpreis des Fildekenbades während der allgemeinen Öffnungszeiten und des Frühschwimmens
* 50 % auf die Eintrittspreise des Stadttheaters Bocholt e.V. – außer für besonders gekennzeichnete Aufführungen
* 50 % auf die Entgelte der Kurse und Veranstaltungen der Volkshochschule Bocholt-Rhede-Isselburg entsprechend der Entgeltsatzung, Eintrittspreise auf verschiedene Konzert- und Kulturveranstaltungen der Stadt Bocholt
* auf die Teilnehmerbeiträge der Ferienspiele des Fachbereichs Familie, Jugend und Sport der Stadt Bocholt und der Jugendfreizeitstätten
* 50 % beim Besuch des Erlebnisbades "Bahia"
Der Familienpass gilt für ein Kalenderjahr. Er ist nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (bei Personen ab 16 Jahren). Der Ausweis ist nicht übertragbar. Beim Besuch der gewählten Veranstaltung ist die Eintrittskarte zusammen mit dem Familienpass vorzulegen.