"'Großer Batzen' ist bereits durch Aufträge gebunden"
Magdeburgs OB zu Haushaltsresten aus 2001
Magdeburg.
Da der Beginn eines neuen Jahres zugleich Anlass ist, das Vorjahr zu bilanzieren, erarbeitet die Stadtkämmerei derzeit den Jahresabschluss des städtischen Haushaltes für das Jahr 2001. Dabei zeichnet sich ab, dass von den im Vermögenshaushalt für Investitionen eingestellten Mitteln bis zu 50 Mio. Euro nicht abfließen werden. "Bis zum 18. Januar müssen die Ämter melden, welche Mittel als Haushaltsausgabereste in das laufende Haushaltsjahr übertragen werden müssen. Danach werde ich mit den zuständigen Beigeordneten analysieren, wo die Ursachen für den Nichtabfluss der Mittel aus 2001 liegen und welche Maßnahmen wir ergreifen, um solche Situationen künftig zu vermeiden", beschreibt Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen.
Haushaltsausgabereste können z.B. entstehen, wenn sich Investitionen verzögern. Das kann dazu führen, dass Rechnungen, die für das Jahr 2001 erwartet wurden und für die im Vermögenshaushalt 2001 Geld eingeplant war, erst in diesem Jahr zu begleichen sind. "Das ist wie beim privaten Hausbau", sieht der Oberbürgermeister Parallelen zu Situationen im täglichen Leben. "Wenn das Haus im November fertig werden soll, muss ich auch im November das Geld haben, um es zu bezahlen. Wird das Haus dann aber erst im Februar fertig, kommt die Rechnung natürlich auch erst im neuen Jahr. Deshalb ist das Geld, das wir 2001 nicht ausgegeben haben, nicht etwa übrig, sondern muss aufgehoben werden, bis die Investitionen, für die es eingeplant war, abgeschlossen sind und wir die Rechnung bekommen."
Haushaltstechnisch müssen diese sogenannten Haushaltsausgabereste in den Haushalt des laufenden Jahres übertragen werden. Das schreibt die Gemeindehaushaltsverordnung Sachsen-Anhalt so vor. Betroffen ist ausschließlich der Vermögenshaushalt, aus dem Investitionen im Hoch- und Tiefbau, Grundstückskäufe und Anschaffungen im Wert von mehr als 800 DM (z.B. PC-Technik, Fahrzeuge etc.) finanziert werden. Eine Übertragung der Mittel in den Verwaltungshaushalt, aus dem die laufenden Personalkosten der Verwaltung und die Kosten für die Bewirtschaftung der städtischen Gebäude - also z.B. für Strom, Wasser, Reinigung oder Reparaturen - finanziert werden, ist nicht möglich.
"Wir können also nicht Geld, das später als geplant für den Neubau einer Straße benötigt wird, für die Beleuchtung des Magdeburger Ringes oder die Reinigung von Schulen ausgeben. Das wäre ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht", versucht Magdeburgs Oberbürgermeister die komplizierte kommunale Haushaltsmathematik zu erklären.
"Allerdings können wir unsere Planungen qualifizieren, damit künftig nur für solche Vorhaben, die auch tatsächlich realisiert werden können, Mittel im Vermögenshaushalt vorgesehen werden", sieht das Stadtoberhaupt einen Weg, die finanziellen Überhänge zu minimieren. "Maßnahmen dazu werden wir im Ergebnis unserer Analyse der aktuellen Überhänge festlegen."
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