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Vorsitzender des Regionalrates spricht sich gegen eine Änderung des GEP aus
Windkonzentrationszonen BOR 21 und 22 sollen bleiben
Borken - 23. Januar 2002. Die Anfrage der Stadt Borken, ob sich aufgrund der kommunalen städtebaulichen Untersuchung der Gebietsentwicklungsplan nicht im Rahmen einer Änderung nur auf die Marbecker Windkonzentrationszone beschränken könnte, verneint der Vorsitzende des Regionalrates bei der Bezirksregierung in Münster, Herr Engelbert Rauen.
Er bestätigt die Sichtweise der Bezirksplanungsbehörde, dass die Abwägung des Bezirksplanungsrates (heute Regionalrat) zugunsten der derzeitigen Abgrenzung der Eignungsbereiche 21 und 22, insbesondere unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes und des Landschaftsschutzes keine Streichung der Zonen rechtfertige. "Nach meiner Auffassung liegen hier nicht gänzlich neue Aspekte vor, die nicht schon bereits im Rahmen der landesplanerischen Abwägung berücksichtigt worden sind." Er empfiehlt der Stadt Borken eine Konkretisierung der Windeignungsbereiche durch entsprechend abgegrenzte Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan und nachfolgenden Bebauungspäne. Entsprechende Beschlüsse wurden bereits um Umwelt-, Planungs-, Bau- und Vergabeausschuss gefasst.
Herr Rauen weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Regionalrat auch weiterhin der Auffassung ist, dass der Ausbau der regenerativen Energiegewinnung, ein vorrangiges Ziel der Regionalplanung sein muss und sicher zu stellen ist, dass dies in sorgfältiger Abwägung mit den anderen wichtigen Belangen im Raum zu geschehen hat.
Der Umwelt-, Planungs-, Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2002 beschlossen, dass die Windkonzentrationszonen BOR 21, 22, 27 in Borkenwirthe/Hoxfeld und Marbeck mit einer Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen von 100 m im Flächennutzungsplan der Stadt Borken dargestellt werden sollen. Das kommunale Gutachten der WWK empfahl, insbesondere aus Gründen des Landschaftsschutzes, nur die Darstellung der Marbecker Zone Nr. 27 in der kommunalen Planung vorzunehmen. Dieser Empfehlung widersprach die Bezirksplanungsbehörde in Münster im letzten Jahr mit dem Hinweis auf die kommunale Anpassungspflicht zum Gebietsentwicklungsplan, der regionalplanerisch alle drei Zonen festgesetzt hat.
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