Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 25. Januar 2002

Illegaler Betrieb stillgelegt

Fachbereich Öffentliche Ordnung deckt schwerwiegenden Fall von Schwarzarbeit auf

Bocholt (pd).

Vier illegale Arbeitnehmer und ein unerlaubter Gewerbebetrieb sind das Ergebnis einer Kontrolle des städtischen Fachbereichs Öffentliche Ordnung. In zwei Fällen liegt zugleich Leistungsbetrug vor.

Als vor drei Monaten ein Bocholter Landmaschinenhändler seinen Betrieb wegen finanzieller Leistungsunfähigkeit aufgeben musste, führte seine Lebensgefährtin das Gewerbe weiter – ohne Gewerbeanmeldung und offensichtlich am Finanzamt vorbei.

Im Rahmen einer Routinekontrolle suchte die Ordnungsbehörde nun das Werksgelände auf und stellte fest, dass der frühere Betriebsinhaber und drei Gehilfen Schweißerarbeiten und die dazu gehörige Bürotätigkeit ausführten.

Weitergehende Ermittlungen ergaben, dass zwei von ihnen arbeitslos gemeldet waren und Arbeitslosengeld bezogen. Die Zahlung stellte das Arbeitsamt nach der Benachrichtigung durch die Stadt Bocholt sofort ein.

Außerdem liegt ein gravierender Verstoß gegen die Gewerbe- und die Handwerksordnung vor, da der Betrieb weder angezeigt noch in die Handwerksrolle eingetragen ist. Verdachtsmomente auf Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung liegen ebenfalls nahe.

Gegen die vier Arbeitnehmer wie auch die Gewerbetreibende werden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wegen der Nichtentrichtung von Steuern und Beiträgen müssen sie gegebenenfalls mit einem Strafverfahren rechnen.