Bocholt, 31. Januar 2002
Erneut "Schwarzarbeiter" auf Baustelle erwischt
Illegal Beschäftigte aus Polen werden aus dem Bundesgebiet ausgewiesen
Bocholt (pd).
Auf einer Baustelle im südlichen Stadtgebiet Bocholts wurden am 30. Januar drei Polen von den Fahndern des Arbeitsamtes Coesfeld bei der Ausübung illegaler Arbeit angetroffen. Und das nicht zum ersten Mal, wie die Ermittlungen ergaben: Bereits im Jahr 2000 wurden auf derselben Baustelle drei illegale Arbeiter aus Osteuropa erwischt und in der Folge ausgewiesen. Die Baustelle wurde zu jener Zeit stillgelegt. Die Personen damals besaßen ebenso wie die jüngst angetroffenen weder Aufenthalts- noch Arbeitsgenehmigungen.
Der Bauherr, der eine Halle errichtet, hatte zwar mittlerweile eine Baugenehmigung erhalten, da er die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nachträglich geschaffen hatte. Nach den schwerwiegenden seinerzeitigen Verstößen fand nun in Abstimmung mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt eine neuerliche Kontrolle durch die Ermittlungsgruppe des Arbeitsamtes Coesfeld statt. Hierbei musste festgestellt werden, dass nach der Wiederaufnahme der Bauarbeiten schon wieder drei Polen "schwarz", d.h. ohne gültige Arbeitsgenehmigung, beschäftigt wurden.
Diese waren gerade dabei, Fliesen zu verlegen und Wände zu verkleiden; mit Schlaf- und Kochgelegenheiten hatten sie sich offensichtlich schon seit längerer Zeit dort häuslich eingerichtet. Sie waren unter Missbrauch des sogenannten Touristenprivilegs (3 Monate Aufenthalt) eingereist, halten sich mithin illegal im Bundesgebiet auf.
Die städtische Ausländerbehörde nahm zwei von ihnen fest, während der dritte zuvor die Flucht ergriffen hatte. Alle drei wurden aus der Bundesrepublik ausgewiesen, was ein dauerhaftes Wiedereinreiseverbot zur Folge hat. Da die beiden Festgenommenen mittellos sind und ihre Ausreise nicht selbst bezahlen können, wurden sie inzwischen auf richterliche Anordnung inhaftiert und werden in den nächsten Tagen nach Polen abgeschoben.
Weiter gehende Ermittlungen ergaben, dass der Bauherr seit geraumer Zeit Arbeitslosenhilfe bezieht, obwohl er offenkundig nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und angesichts des Bauvolumens nicht hilfebedürftig sein kann. Gegen ihn wird deshalb Strafantrag gestellt. Ferner muss er mit einer weiteren Anzeige wegen Einschleusens illegaler Ausländer sowie als Arbeitgeber mit der Erstattung der Abschiebekosten rechnen.