Leinenzwang in Grünanlagen erst nach Einrichtung weiterer Auslaufwiesen
Magdeburg.
Die Ausdehnung des grundsätzlichen Leinenzwanges für Hunde auf die Grünanlagen der Stadt wird verschoben. So haben es Oberbürgermeister und Beigeordnete auf ihrer wöchentlichen Dienstberatung am 26.02.02 entschieden. "Wir wollen zunächst kurzfristig weitere Auslaufwiesen für Hunde einrichten, um auch denjenigen Hundehaltern, die nicht über ein eigenes Grundstück verfügen, die Möglichkeit zu geben, ihren Vierbeiner in zumutbarer Entfernung frei laufen zu lassen", begründet Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper den Aufschub. "Wir werden die neue Gefahrenabwehrverordnung und die neuen Grünanlagensatzung, die u.a. den Leinenzwang für Hunde regeln, deshalb nicht wie geplant im März, sondern zu einem späteren Zeitpunkt - voraussichtlich im Mai - dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen."
Mit der Drucksache DS0008/02 hatte die Verwaltung im Januar den Entwurf einer Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung zur Diskussion gestellt. Darin wird vorgeschlagen, über den bereits jetzt geltenden Leinenzwang für Hunde auf öffentlichen Straßen hinaus künftig bei größeren Menschenansammlungen - z.B. bei Veranstaltungen, in Kaufhäusern und Einkaufszentren - das Führen an kurzer Leine vorzuschreiben.
Zeitgleich mit dem Entwurf der neuen Gefahrenabwehrverordnung hat der Magdeburger Stadtgartenbetrieb den Entwurf einer Grünanlagensatzung (DS0649/01) vorgelegt, der das Freilaufenlassen von Hunden in öffentlichen Grünanlagen außerhalb von Hundeauslaufwiesen untersagt. Beide Satzungen werden derzeit in den Fraktionen und den Ausschüssen des Stadtrates diskutiert und sollten am 7. März vom Stadtrat beschlossen werden.
Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Stadtrat die Einrichtung von insgesamt acht Hundeauslaufwiesen auf kommunalen Grünflächen beschlossen. Diese Hundeauslaufwiesen werden in den nächsten Wochen eingerichtet und durch Schilder gekennzeichnet.
"Dass die Hundehalter von der Ausweitung des Leinenzwangs nicht begeistert sind, überrascht uns nicht", so Magdeburgs Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung, Kommunales und Ordnungsangelegenheiten, Holger Platz. "Andererseits fühlen sich viele Magdeburgerinnen und Magdeburger insbesondere in den Grünanlagen durch frei laufende Hunde gestört oder sogar bedroht. Wir müssen deshalb einen Kompromiss suchen zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger - insbesondere auch unserer Kinder - und den Bedürfnissen der Hundehalter und ihrer Tiere, wobei für mich der Schutz unserer Kinder allem anderen vorgeht."
Nach nochmaligen Gesprächen mit den Tierschutzvereinen hat die Verwaltung deshalb entschieden, zunächst die ohnehin vorgesehene Ausweitung der Hundeauslaufwiesen umzusetzen und erst danach den generellen Leinenzwang anzuordnen. "Dies ist kurzfristig möglich, derzeit untersuchen die Mitarbeiter des Stadtgartenbetriebes weitere Flächen im Stadtgebiet, die schon in den nächsten Wochen als Hundesauslaufwiese eingerichtet und entsprechend gekennzeichnet werden könnten", so Holger Platz. "Unser Ziel ist es, flächendeckend Auslaufmöglichkeiten für Hunde anzubieten, damit die Wege dorthin für Hunde und Halter zumutbar bleiben, denn das erleichtert letztlich die Durchsetzung eines generellen Leinenzwangs auf öffentlichen Straßen und in Anlagen." Erst wenn weitere Hundewiesen bestehen, will die Verwaltung Gefahrenabwehrverordnung und Grünanlagensatzung im Stadtrat zur Abstimmung stellen. "Ich rechne damit, dass wir beide Drucksachen bis zur Sitzung im Mai soweit haben", schätzt Holger Platz ein.
Auf einen grundsätzlichen Leinenzwang verzichten will die Stadt nicht. Auf öffentlichen Straßen herrscht auch bisher schon Leinenzwang, in Anlagen durften Hunde bislang unter Aufsicht frei laufen. "Neu ist also lediglich die Ausdehnung des Leinenzwangs auf Grünanlagen sowie die Vorschrift, Hunde bei größeren Menschenansammlungen an kurzer Leine zu führen", fasst der zuständige Beigeordnete die geplanten Änderungen zusammen.
Kontrolliert wird die Einhaltung der Vorschriften durch Polizei und Stadtordnungsdienst. "Nachdem wir die Kontrollen in den letzten Jahren intensiviert haben, halten sich rund 90 % der Hundehalter an den vorgeschriebenen Leinenzwang", fasst Holger Platz die Ermittlungsergebnisse des Stadtordnungsdienstes zusammen.
Dem Stadtsteueramt der Landeshauptstadt sind derzeit 10.127 Hunde gemeldet (Stand 26.01.2002), vermutlich liegt die Zahl der in der Stadt gehaltenen Vierbeiner aber deutlich höher. Die Bußgeldabteilung des Ordnungsamtes hatte im vergangenen Jahr insgesamt 518 Anzeigen gegen Hundebesitzer zu bearbeiten, davon 409 Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Leinen- und/oder Maulkorbpflicht. 223mal gehörten die Hunde sogenannten "gefährlichen Rassen" an.
Bei besonders schweren Verstößen gegen die Pflichten als Halter kann die Stadt den Hund sicher stellen oder die Hundehaltung verbieten. "Auch davon haben wir im vergangenen Jahr Gebrauch machen müssen", zitiert der zuständige Beigeordnete die Statistik des Ordnungsamtes. "In 11 Fällen musste der Hund nach Angriffen auf Menschen sicher gestellt werden, zweimal haben wir die weitere Hundehaltung untersagt."
Mit der jetzt geplanten Ausweitung des Leinenzwanges für Hunde will Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt vor allem das Sicherheitsgefühl der Bürger stärken. Zudem sollen Verunreinigungen durch Hundekot - insbesondere in Grünanlagen und auf Spielplätzen - eingeschränkt werden. Außerhalb von Privatgrundstücken sollen Hunde nach Inkrafttreten der neuen Gefahrenabwehrverordnung und der neuen Grünflächensatzung nur noch auf ausgewiesenen Hundeauslaufwiesen frei laufen dürfen. Diese Flächen werden vom Stadtgartenbetrieb eingerichtet und bewirtschaftet.
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