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70 km/h auf der Langen Straße in Stapelermoor

05. März 2002

Leer/Uplengen -Auf der bebauten Strecke der Kreisstraße 46 (Lange Straße) in der Ortschaft Stapelermoor der Gemeinde Uplengen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Das hat das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Leer jetzt angeordnet. Es handelt sich dabei um ein rund 700 Meter langes, dicht bebautes Teilstück. Dort befindet sich außerdem eine öffentliche Haltestelle, und es münden zwei weitere Siedlungsstraßen (Am Fuchskamp und Birkengasse) in die Kreisstraße ein.

Anwohner hatten sich darüber beklagt, dass auf der Langen Straße zum Teil sehr schnell gefahren werde. Geschwindigkeitsmessungen durch das Straßenverkehrsamt zeiten, dass circa 26 Prozent der gemessenen Kraftfahrer schneller als 70 km/h fuhren.

Von der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwartet der Landkreis Leer eine höhere Verkehrssicherheit sowohl für die Anwohner als auch für die auf den Omnibus wartenden Fahrgäste.

Die neue Regelung gilt, sobald das Amt für Kreisstraßen die Verkehrsschilder aufgestellt hat.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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