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Magdeburg, 06. März 2002
Führung des Radverkehrs im Nordabschnitt Breiter Weg geändert

Magdeburg. Gegenwärtig werden die Freiflächen im Nordabschnitt des Breiten Weges schrittweise grundhaft saniert. An Frühjahr 2002 wird die Ostseite in An-griff genommen. Planerisch war hier vorgesehen, den bisher nur markier-ten Radweg auch baulich herzurichten. Die Vergangenheit zeigte jedoch unter anderem, dass einerseits die bauliche Ausführung des Radweges vor KARSTADT nicht die gewünschte Akzeptanz bei den Bürgern gefunden hat und zum anderen gut ein Drittel aller Radfahrer nicht den Radweg, sondern überall den Breiten Weg nutzten. Dies war Anlass, sich nochmals mit der Führung des Radverkehrs im Nordabschnitt auseinander zu set-zen.

Im Ergebnis der Diskussion, unter anderem in der AG "Stadtverkehr" und mit dem ADFC, ist festgelegt worden, den Nordabschnitt zwischen der Ernst-Reuter-Allee und dem Universitätsplatz künftig als westliche und östliche Fuß-gängerzone neben den Straßenbahngleisen auszuschildern. Zusätzlich wird die östliche Zone in der gesamten Länge und die westliche nur vor KARSTADT, also zwischen Julius-Bremer-Straße und Ernst-Reuter-Allee, für den Radfahrer freigegeben. Mit dieser Festlegung wird der Straßenbahnverkehr nicht einge-schränkt.

Parallel dazu werden bis zum Baubeginn verschiedene Verkehrsbeobachtungen per Video durchgeführt, um somit über einen längeren Zeitraum die tatsächli-che Verkehrssituation im Nordabschnitt, insbesondere in Höhe des ehemaligen Hauses der Lehrer, erfassen zu können. Die vorgestellte Beschilderung soll bis Mitte März realisiert werden, parallel dazu laufen die Videoaufzeichnungen.

Die Auswertung der Videoaufnahmen soll unter anderem zeigen, ob die Rad-fahrer bevorzugt den markierten Radweg nutzen, die Fußgänger im wesentli-chen diesen meiden und wie sich das Konfliktpotential zwischen beiden Ver-kehrsteilnehmern darstellt. Im Ergebnis der Beobachtungen ist dann zu ent-scheiden, ob der baulich herzurichtende Radweg als benutzungspflichtiger (mit Verkehrszeichen) ausgewiesen werden muss oder sich nur gestalterisch und baulich von den übrigen Freiflächen abhebt und somit keiner zusätzlichen Be-schilderung bedarf.

Vorzugsvariante der Stadtverwaltung ist die nur bauliche Hervorhebung des Fahrbereiches in Anlehnung der heutigen Radwegeführung ohne zusätzlicher Ausweisung eines Radweges. Die Ausweisung der Fußgängerzonen rechts und links der Straßenbahn bleibt erhalten. Mit dieser Ausweisung wird im Sinne der städtebaulichen Idee hervorgehoben, dass der Nordabschnitt des Breiten Weges grundsätzlich den Fußgänger vorbehalten ist und die Radfahrer daher ihre Fahrgeschwindigkeit dem Fußgängerverkehr so anzupassen haben, dass die Fußgänger durch die Radfahrer nicht behindert werden. Im Gegensatz dazu würde bei der Ausweisung eines benutzungspflichtigen Radweges die Vor-rangstellung der Fußgänger im Nordabschnitt beschränkt werden..

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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