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Lohnsteuerkarten 2001 zurückgeben

"Bares Geld" für die Stadtkasse

Borken - 12. März 2002. Alle Lohnsteuerkarten für das Jahr 2001 müssen nach dem Einkommensteuergesetz dem Finanzamt übergeben werden - unabhängig davon, ob sie für den Lohsteuer- oder Einkommenssteuer-Jahresausgleich benötigt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung auch in diesem Jahr wieder ausdrücklich hin.

Diese Regelung gilt auch für die Lohnsteuerkarten, die - aus welchen Gründen auch immer - ohne Eintrag geblieben sind. Die Lohnsteuerkarten 2001 sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahme der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil der Einwohner aus.

Die Verwaltung bittet daher alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 2001 sind, diese dem Finanzamt Borken zuzusenden.


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- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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