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Landwirtschaft: Neue Schwellenwerte nach dem Immissionsschutzgesetz


Landkreis bietet Merkblatt und Anzeigevordruck an
03. April 2002

Landkreis Leer -Landwirtschaftliche Anlagen brauchen unter Umständen nicht nur eine Baugenehmigung, sondern auch eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Das Planungsamt der Kreisverwaltung in Leer weist auf neue Größenordnungen hin, nach denen landwirtschaftliche Betriebe unter diese Vorschriften fallen können.

Die Änderungen haben auch Bedeutung für bereits bestehende bis zum 3. August 2001 errichtete Anlagen. Nach dem Baurecht genehmigte Anlagen müssen ihren Betrieb nach dem Immissionsschutzgesetz allerdings nur noch anzeigen, nicht zusätzlich genehmigen lassen. Vom Beginn des Monats Mai an soll kontrolliert werden, ob alle Anzeigen vorliegen.

Die Kreisverwaltung hat ein Merkblatt zusammengestellt, das Informationen zu den einzelnen Vorschriften gibt. Es kann ebenso wie das Anzeigeformular unter der Telefonnummer (04 91) 9 26 12 38 angefordert oder im Internet unter www.landkreis-leer.de auf den Seiten des Planungsamtes heruntergeladen werden.

Die Kreisverwaltung weist besonders auf die Regelung hin, dass nun auch Anlagen für Nutztiere mit Plätzen für 50 Großvieheinheiten oder mehr und gleichzeitig mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar der regelmäßig genutzten Flächen unter die Genehmigungspflicht nach dem Immissionsschutzgesetz fallen. Zu den Flächen zählen auch die Pachtflächen. Der Anzeigevordruck enthält auch Tabellen zur Ermittlung der Großvieheinheiten.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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