Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 26. März 2002

Kein Tanz und keine Disko an Kartagen

Bocholt (pd).

In der Karwoche dürfen an den sogenannten "Stillen Feiertagen" keine Tanz- und Diskothekenveranstaltungen stattfinden. Darauf weist der städtische Fachbereich für Öffentliche Ordnung hin. Am Gründonnerstag, den 28. März, sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Gleiches gilt auch für den Karfreitag. An diesem Tag dürfen auch Spielhallen nicht öffnen. Dieses Verbot gilt bis Karsamstag, 30. März, 6 Uhr. Ebenfalls verboten sind auch Sportveranstaltungen und der Betrieb von Musikautomaten und Gaststätten während dieser Zeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann mit einer Geldbuße geahndet werden.