Änderung der Verkehrsführung in der Bleckenburgstraße
Magdeburg.
Die Einbahnstraßenregelung in der Bleckenburgstraße ist bis auf weiteres aufgehoben. Grund ist eine bautechnisch erforderliche Lasteinschränkung der dortigen Brücke über die Klinke, die von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5,5 Tonnen nicht überquert werden darf. Durch die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung haben diese Fahrzeuge die Möglichkeit, zur Schönebecker Straße zurückzukehren.
In diesem Zusammenhang weist das Tiefbauamt darauf hin, dass ein Linksabbiegen aus der Bleckenburgstraße in die Schönebecker Straße aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erlaubt ist.
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