Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 23.04.2002
Magdeburg.
Jahresabschluss 2000 der Stadthallen GmbH.
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2000 der Magdeburger Stadthallenbetriebsgesellschaft "Rotehorn" mbH liegt vor. Die Stadthallen GmbH hat das Geschäftsjahr mit einer Bilanzsumme von 4.262.657,64 DM abgeschlossen, der Jahresfehlbetrag liegt bei 1.282.666,72 DM. Er soll mit dem städtischen Zuschuss sowie weiteren Ansprüchen verrechnet werden. Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden 445.879,59 DM aus dem nicht verbrauchten Zuschuss der Stadt an den städtischen Haushalt abzuführen. Nach Beratung in den Ausschüssen und im Stadtrat muss die Gesellschafterversammlung abschließend entscheiden.
Jahresabschluss 2000 der ZPVP GmbH.
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2000 der Zentrum für Produkt-, Verfahrens- und Prozeßinnovation GmbH (ZPVP) liegt vor. Die ZPVP GmbH betreibt die Experimentelle Fabrik am Askanischen Platz. Die Betreibergesellschaft hat 2000 einen Überschuss in Höhe von 8.688,40 DM erwirtschaftet. Die Verwaltung schlägt vor, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen und dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen. Nach Beratung in den Ausschüssen und im Stadtrat muss die Gesellschafterversammlung abschließend entscheiden.
Rückbau von Kitas.
Die Verwaltung schlägt vor, die ehemaligen Kindereinrichtungen
- Alt Salbke 111
- Bruno-Beye-Ring 39/40
- Mechthildstr. 14
abzureißen. Die Einrichtungen wurden zwischen 1996 und 1999 geschlossen und sind seitdem ungenutzt. Seitens der Verwaltung gibt es keinen Bedarf für eine Nachnutzung, Versuche, die Grundstücke zu verkaufen, sind gescheitert. Da die Sicherung der Gebäude und die Beseitigung von Vandalismusschäden beträchtlich Kosten verursachen, sollen die Gebäude zurück gebaut werden. Die Kosten dafür betragen insgesamt 155.000 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, für die Grundstücke Alt Salbke 111 und Mechthildstr. 14 nach der Beräumung erneut den Verkauf zu versuchen. Nach Beratung in den Ausschüssen muss der Stadtrat entscheiden.
Neue Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten.
Dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten lag in der heutigen Dienstberatung der Entwurf einer neuen Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten in der Landeshauptstadt Magdeburg vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Entgelte für die Nutzung von Freibädern und Schwimmhallen gestaffelt anzuheben. Die jetzt gültige Entgeltordnung stammt aus dem Jahr 1995. Seitdem hat die Stadt erhebliche Mittel in die Erneuerung der Strand- und Hallenbäder investiert. Allein für die Sanierung des Freibades Süd und den Neubau des Freibades in Olvenstedt flossen 6.237.800 Euro.
Die Nutzung der Schwimmhallen soll künftig pro Stunde 2 Euro (ermäßigt 1 Euro) kosten, bislang zahlen Besucher 1,53 Euro (ermäßigt 0,77 Euro). Für die Sauna sollen Besucher künftig 5,00 Euro für zwei Stunden zahlen (ermäßigt 3,50 Euro), bislang werden dafür 4,60 Euro erhoben (ermäßigt 3,06 Euro).
Für die Nutzung der Freibäder, die bisher 1,53 Euro pro Person (ermäßigt 0,77 Euro) kostet, schlägt die Verwaltung vor, die Entgelte in Abhängigkeit von Komfort und Ausstattung zu staffeln. Während für das Strandbad Salbker See künftig 1,50 Euro pro Tag und Besucher erhoben werden sollen, müssen Gäste der anderen Strandbäder und des Carl-Miller-Bades 2,00 Euro pro Tag zahlen. Für die modernisierten bzw. neu errichteten Freibäder in Olvenstedt und Süd schlägt die Verwaltung Eintrittspreise von 2,50 Euro pro Tag (ermäßigt 1,50 Euro) vor.
Sofern Ausschüsse und Stadtrat den Erhöhungen zustimmen, könnten die neuen Eintrittspreise zum 1. Juni 2002 gültig werden.
B-Plan "Bahnhofsvorplatz".
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 237-1 "Bahnhofsvorplatz" zu ändern und die Änderung öffentlich auszulegen. Grund sind geänderte rechtliche Bestimmungen, die das Großkino Cinemaxx als "kerngebietstypische Vergnügungsstätte" einstufen. Dies muss im Bebauungsplan berücksichtigt werden, um für das Großkino Rechtssicherheit zu schaffen. Außerdem soll mit der Änderung die Möglichkeit der Errichtung von Spielhallen geschaffen werden. Nach Beratung in den Ausschüssen muss der Stadtrat entscheiden.
B-Plan "Holzweg".
Der Bebauungsplan Nr. 162-1 "Holzweg" soll in einem Teilbereich geändert werden. Im nördlichen Bereich, der ehemals durch den Rinderzuchtverband Sachsen-Anhalt genutzt wurde und seit mehreren Jahren brach liegt, will die TLG, der das Areal inzwischen gehört, Einfamilienhäuser errichten. Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben grundsätzlich, da es die Reihenhausbebauung Am Bördegarten sinnvoll ergänzen würde. Entscheiden muss abschließend der Stadtrat – nach Beratung in den Ausschüssen.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
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