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Magdeburg, 29. April 2002
Mietzuschuss rechtzeitig beantragen

Magdeburg. Die Wohnungsbauförderstelle erinnert daran, dass die im Rahmen von Förder-programmen erteilten Mietzuschussbescheinigungen aus dem vergangenen Jahr nur befristet gültig sind. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Wiederho-lungsanträge bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist im Bauverwal-tungsamt, An der Steinkuhle 6, Zimmer 540 gestellt werden. Dort gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare.

Für Fragen und Gespräche stehen die Mitarbeiter der Wohnungsbauförderstelle zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Telefonische Auskünfte werden unter der Rufnummer 5 40 53 31 erteilt.

Mietzuschüsse werden nur im Rahmen der beiden Förderprogramme "Sozial-verträgliches Wohnen" und "Magdeburger Modell" gezahlt. In Magdeburg kön-nen diesen Zuschuss die Mieter der Wohnhäuser Lübecker Straße 43-47, Dr.-Grosz-Str. 8-10 und Albert-Schweitzer-Str. 2-10 beantragen.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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