Mietzuschuss rechtzeitig beantragen
Magdeburg.
Die Wohnungsbauförderstelle erinnert daran, dass die im Rahmen von Förder-programmen erteilten Mietzuschussbescheinigungen aus dem vergangenen Jahr nur befristet gültig sind. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Wiederho-lungsanträge bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist im Bauverwal-tungsamt, An der Steinkuhle 6, Zimmer 540 gestellt werden. Dort gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare.
Für Fragen und Gespräche stehen die Mitarbeiter der Wohnungsbauförderstelle zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Telefonische Auskünfte werden unter der Rufnummer 5 40 53 31 erteilt.
Mietzuschüsse werden nur im Rahmen der beiden Förderprogramme "Sozial-verträgliches Wohnen" und "Magdeburger Modell" gezahlt. In Magdeburg kön-nen diesen Zuschuss die Mieter der Wohnhäuser Lübecker Straße 43-47, Dr.-Grosz-Str. 8-10 und Albert-Schweitzer-Str. 2-10 beantragen.
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