Bocholt, 06. Juni 2002
Schwarzarbeit: 3 Festnahmen bei Restaurantüberprüfung
Kontrolle deckt gravierende Verstöße auf/Wirt droht Verlust der Konzession
Bocholt (pd).
Bei der Kontrolle eines asiatischen Spezialitätenrestaurants in Bocholt wurden am Dienstag eine ganze Reihe gravierender Missstände aufgedeckt. Zwei Angestellte des Lokals und eine dritte Person wurden vorläufig festgenommen und die Wirtswohnung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsucht.
Anlass der gemeinsamen Kontrolle des städtischen Fachbereichs Öffentliche Ordnung und der Außenprüfgruppe des Arbeitsamtes Coesfeld war die letzte Überprüfung des Lokals am 18. April, als bereits zwei Köche ohne gültige Arbeitserlaubnis angetroffen wurden.
Noch gravierender waren jetzt festgestellten Verstöße: Ein ausländischer Koch konnte lediglich eine zweckgebundene Aufenthaltsbewilligung für ein Studium vorweisen, während ihm jede Erwerbstätigkeit untersagt war. Nach vorübergehender Festnahme wurde er an die zuständige Ausländerbehörde in Hessen überstellt, die ihn voraussichtlich ausweisen wird.
Während ein zweiter Koch ohne gültige Arbeitserlaubnis erwischt wurde, besaß die dritte ausländische Küchenhilfe nur ein Visum für Portugal. Wegen des illegalen Aufenthaltes im Bundesgebiet wurde auch dieser Mann festgenommen und am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt. Zurzeit befindet er sich in Abschiebehaft.
Auch die Thekenkraft hält sich nur als Studentin in Deutschland auf. Ihr drohen ein Strafverfahren wegen illegaler Erwerbstätigkeit und möglicherweise die Aufenthaltsbeendigung. Bei einer Besucherin des Wirtes handelt es sich um eine Asylbewerberin, die einer Stadt im Sauerland zugewiesen ist und keine Besuchserlaubnis für Bocholt besitzt, weshalb sie ein Bußgeldverfahren erwartet. In ihrem Besitz wurde zudem eine große Summe Bargeld gefunden, die sie dem Sozialamt verschwiegen hatte. Neben der Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen muss sie jetzt mit einem Strafverfahren wegen Sozialhilfebetrug rechnen.
Bei der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Hausdurchsuchung wurde in der Wohnung des Wirtsehepaares eine weitere Ausländerin angetroffen, die sich in einem verschlossenen Zimmer versteckt hatte. Wie sich schnell herausstellte, hatte sie in den Niederlanden erfolglos einen Asylantrag gestellt und hielt sich nun illegal in Deutschland auf. Sie wurde festgenommen und am Mittwoch bereits dem Bundesgrenzschutz übergeben, der sie inzwischen an die niederländischen Behörden rücküberstellte. Dort erwartet sie nun die Abschiebung.
Die Wirtsleute müssen nun mit der Einleitung eines Widerrufsverfahrens ihrer Konzession und der Erstattung der Abschiebekosten rechnen. Ferner droht ihnen auch eine Strafanzeige wegen des Einschleusens und der Beschäftigung illegaler Ausländer, Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen, Vorenthalten des Mindestlohns und Steuerbetrug.
In Bocholt sind Gaststättenkontrollen durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung und das Arbeitsamt seit Jahren Routine. Sie finden mittlerweile in großer Dichte statt, um zu gewährleisten, dass Gewerbetreibende, die Gesetze brechen, keinen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen Wirten erhalten, die das Recht beachten.