Bocholt, 11. Juni 2002
Zwei Arbeitslose bei Baustellenkontrolle erwischt
Bocholt (pd).
Regelmäßige Baustellenkontrollen im Bocholter Stadtgebiet sind nach wie vor notwendig, das zeigte eine Überprüfung vor wenigen Tagen: Zwei Arbeiter wurden beim Pflastern auf einer Großbaustelle angetroffen, obwohl sie arbeitslos gemeldet sind. Außerdem verstieß eine niederländische Firma gegen geltendes Recht.
Bei der Kontrolle verschiedener Baustellen wurde der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung und die Außenprüfgruppe des Arbeitsamtes Coesfeld bei einem Objekt fündig. Die beiden deutschen Staatsangehörigen, die gleichzeitig Arbeitslosenhilfe bezogen, müssen nun mit einem Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs rechnen.
Ferner wird gegen eine Firma aus den Niederlanden ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil sie gegen das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstieß.
Der überprüfte Betrieb, der mit der Montage von Rolltoren beschäftigt war, konnte auf Verlangen nicht die erforderlichen Dokumente wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise vorlegen. "Durch diese gesetzliche Regelung soll gewährleistet werden, dass ausländische Firmen ihr Personal zu den gleichen Bedingungen beschäftigen, die auch für deutsche Unternehmer gelten", so Johannes Kolks vom Fachbereich Öffentliche Ordnung. "Nur so kann die Chancengleichheit im innereuropäischen Wettbewerb gewahrt bleiben."