Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
Jahresabschlüsse der MMKT.
Die Jahresabschlüsse der Magdeburg Marketing, Kongress und Tourismus GmbH für 1999 und 2000 wurden zur Kenntnis genommen. Nach Beratung in den Ausschüssen soll der Stadtrat die Gesellschaftervertreter anweisen, die Jahresfehlbeträge (1999: 38.460 DM, 2000: 2.113 TDM) mit den von der Stadt geleisteten Zuschüssen (2.125 TDM) zu verrechnen und den nicht verrechenbaren Fehlbetrag (rd. 26.000 DM) auf neue Rechnung vorzutragen. Außerdem soll der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für beide Geschäftsjahre Entlastung erteilt werden.
Kita-Plätze für 2003.
Das Jugendamt hat den Bedarf an Betreuungsangeboten in städtischen Kindereinrichtungen für das Jahr 2003 ermittelt. Auf Grundlage der Geburtenzahlen und der Elternwünsche werden 2003 in Magdeburg 10.760 Plätze in Kindereinrichtungen benötigt, um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zu erfüllen. Von den 10.760 Plätzen sollen 2.506 für Krippenkinder, 4.867 für Kindergarten-Kinder und 3.387 Plätze in Horten bereit gestellt werden. Derzeit gibt es in städtischen Kindereinrichtungen 10.451 Plätze. Die Kapazitätsplanung muss vom Stadtrat bestätigt werden.
Zweisprachige Kita.
Der Verein "Au clair de la lune" e.V. will in Magdeburg eine bilinguale Kindereinrichtung gründen. 20 Kinder im alter von zwei bis sieben Jahren sollen dort zweisprachig – deutsch und französisch - betreut werden. Sofern der Stadtrat zustimmt, stellt die Stadt dem Verein zunächst befristet für drei Jahre Räume in der Kita "Storchennest" in der Oststraße mietfrei zur Verfügung. Darüber hinaus wird sich die Stadt gemäß Kinderbetreuungsgesetz des Landes an den Kosten der Einrichtung beteiligen, der Trägerverein übernimmt 4 % als Eigenanteil.
Ausbau der B1.
Die Bundesstraße B1 soll im Westen Magdeburgs vierspurig ausgebaut werden. Derzeit hat der Abschnitt zwischen Stormstraße und Kümmelsberg nur zwei Spuren. Sofern der Stadtrat die Vorplanung bestätigt, kann die Ausführungsplanung in Angriff genommen werden. Die Bauarbeiten können voraussichtlich im kommenden Jahr beginnen.
Krügerbrücke wird ausgebaut.
Die Krügerbrücke und die Himmelreichstraße im Stadtzentrum sollen ab Oktober 2002 ausgebaut werden. Insgesamt will die Stadt dort 357 TEUR investieren.
Mit dem geplanten Ausbau dieser Straßenabschnitte auf eine Breite von 6,0 m wird ein innerstädtisches Karree zweckmäßig erschlossen und die Planung Krügerbrücke/Ulrichplatz folgerichtig weitergeführt. Über diesen Straßenzug erfolgt der Anliegerverkehr für die Krügerbrücke, gleichzeitig steht - für den Bedarfsfall - eine Umleitung für die Kreuzung Ernst-Reuter-Allee/Breiter Weg zur Verfügung. Die Anzahl der vorhandenen Parkplätze soll in etwa beibehalten werden. Eine Baumallee soll den Straßenraum neu gliedern. Zusätzlich werden in der Himmelreichstraße auf der Nordseite Parkplätze angeordnet und die Straßenbeleuchtung erneuert.
Die Krügerbrücke hat derzeit auf der Westseite einen sehr breiten Gehweg, der mit z.T. verschlissenen Platten belegt ist. Das vorhandene Granit-Kleinpflaster in der Fahrbahn weist unterschiedliche Setzungen aus, die auf nicht ausreichend tragfähigem Fahrbahnunterbau schließen lassen. Bäume sind im Straßenbereich nicht vorhanden. Im gesamten Planungsbereich ist ein grundhafter Ausbau der Fahrbahnen und der Nebenbereiche vorgesehen (Fahrbahn, Parkstreifen, Gehwege). Die Fahrbahnbreite beträgt 6,0 m, lediglich im Bereich Himmelreichstraße zwischen Hofeinfahrt Breiter Weg 188 und Breiter Weg weist die vorhandene Fahrbahn eine Breite von 6,30 m aus, die auch beibehalten wird. Die Anlieger werden durch Straßenausbaubeiträge an den Kosten beteiligt.
Straßenausbaubeiträge für ÖDG?
Das Regierungspräsidium hat den Beschluss des Stadtrates, dem Trägerverein des Ökumenischen Domgymnasiums die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Hegelstraße zu erlassen, beanstandet und gefordert, den Erlass zurück zu nehmen. Die Verwaltung schlägt vor, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Der Stadtrat entscheidet bereits am kommenden Donnerstag über das weitere Vorgehen.
Unterhaltsvorschüsse.
Insgesamt 5,963 Mio DM hat die Stadt Magdeburg im vergangenen Jahr für Unterhaltsvorschüsse aufbringen müssen. Nur 870 TDM flossen von Unterhaltspflichtigen in die Stadtkasse zurück, das entspricht 14,6 % der Forderung. Auf fast 10,6 Mio. DM haben sich die städtischen Forderungen in den vergangenen Jahren summiert.
Nach dem "Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder –ausfallleistungen" (UVG) erhält ein Kind Unterhaltsleistungen, wenn es
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- hier bei einem allein erziehenden Elternteil lebt und
- vom anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt
in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung
erhält und
- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Unterhaltsvorschussleistung wird insgesamt längstens 72 Monate gezahlt und endet spätestens mit der Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Unterhaltsleistungen nach dem UVG entlasten den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Unterhaltspflicht. Das Jugendamt, das mit der Durchsetzung der Leistungen nach dem UVG beauftragt wurde, bearbeitet auch den gesetzlichen Forderungsübergang des Unterhaltsanspruches des Kindes gegen den Unterhaltspflichtigen nach § 7 UVG. Unmittelbar nach Bewilligung der Unterhaltsleistung prüft das Jugendamt, ob und wie weit ein von § 7 UVG erfasster Anspruch des Kindes besteht. Besteht dieser Anspruch wird der Schuldner zur Zahlung aufgefordert, Klage gegen ihn erhoben oder aus einem vorliegenden Titel die Zwangsvollstreckung betrieben. Diese Rückgriffbemühungen der Jugendämter führen entsprechend der Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner zu Einnahmen, die
- in den alten Bundesländern bis zu 30 %
- in den neuen Bundesländern maximal 10 – 13 %
der ausgezahlten Vorschussleistungen betragen. Die Unterschiede in den Einnahmen sind in der schlechteren Einkommenslage in den neuen Bundesländern begründet, da den Zahlungsverpflichteten ein Selbstbehalt zusteht.
Unterhaltsschuldner, die sich trotz Leistungsfähigkeit der Zahlungsverpflichtung entziehen, werden mit den gebotenen Mitteln ermittelt und gegebenenfalls gerichtlich zur Zahlung verpflichtet.
Weiterbetrieb der Schiffmühle gesichert.
Die Schiffmühle am Petriförder wird künftig von der Weiße Flotte GmbH betrieben. Der Betrieb soll durch AB-Maßnahmen gesichert werden, die Stadt wird die dafür erforderliche Komplementärfinanzierung übernehmen. Gleichzeitig wird die Weiße Flotte GmbH prüfen, ob künftig eine kostendeckende Betreibung der Schiffmühle durch einen Privateigentümer möglich ist.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
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