Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 18. Juli 2002

Land friert Zuschüsse für Beratungsförderung ein

Grund ist Haushaltssperre/Dringliche Fälle können Bundesmittel beantragen

Bocholt (pd).

Landeszuschüsse für die Beratung von Existenzgründern oder Firmen sind ab sofort eingefroren. Grund ist die Haushaltssperre des Landes NRW, die seit dem 21. Mai diesen Jahres in Kraft ist. Darauf weist der städtische Fachbereich für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Funktion als eine vom Land NRW autorisierte Kontaktstelle für das Beratungsprogramm Wirtschaft hin.

Unter die Förderung fallen z.B. Zuschüsse zu den Beratungskosten in den Bereichen Existenzgründungsberatungen, Begleitberatungen, fachspezifische Beratungen der Betriebswirtschaft und -organisation, Technologie und Außenwirtschaft. "Derzeit dürfen im Rahmen des Beratungsprogramms keine Bewilligungen von Landesmitteln erteilt werden", so Andrea Brauckmann vom städtischen Fachbereich. Eine Aufhebung der Haushaltssperre ist zurzeit nicht absehbar.

Die Stadt Bocholt erfasst allerdings weiterhin im Rahmen ihrer Betreuungsfunktion Gründer/Innen und Firmen, die einen Antrag stellen möchten, und fragt im Fall der Aufhebung der Haushaltssperre ab, ob noch Beratungsbedarf besteht. Bei Bedarf wird der Antrag auf Beratungsförderung weitergeleitet.

Bei nicht aufschiebbarem Beratungsbedarf ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Borken behilflich, einen Förderantrag aus dem Bundesberatungsprogramm über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg zu bringen.