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Leverkusen, 18. Juli 2002

Förderung Kommunale Entwicklungshilfe

Durch das Land Nordrhein-Westfalen stehen auch in diesem Jahr Fördermittel für kommunale Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung.

Die Zuweisung des Landes, in Höhe von 41.872,22 €, setzt sich aus dem Pauschalbetrag von 0,26 € pro Einwohner zusammen.

Die Fördermittel sollen, wie in den Vorjahren, unter nachfolgenden Bedingungen an örtliche Vereine, Schulen und Initiativen weitergeleitet werden:

1. Die Projekte dienen der Entwicklungszusammenarbeit mit der "Dritten Welt".

2. Sie erfolgen im Rahmen einer Partnerschaft oder auf Dauer angelegten Beziehung.

3. Sie beziehen sich auf Gegenstände, die nach hiesigem Rechtsverständnis Angelegenheiten der Gemeinde sind.

4. Bei der Bewertung wird die Zahl der beteiligten Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigenleistung berücksichtigt.

5. Auch Konzepte und Maßnahmen zur Verwirklichung der "Lokalen Agenda 21" sind förderungsfähig, wenn sie einen Bezug zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit haben.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Anzahl der eingereichten Anträge.

Interessierte Initiativen haben die Möglichkeit sich bis zum 09. September mit einem formlosen Antrag an den Fachbereich Oberbürgermeister, Bezirke der Stadt Leverkusen zu wenden.

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