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Großsporthalle an der Parkstraße
Jetzt kann gebaut werden
Borken - 25. Juli 2002. Die zahlreichen juristischen Hürden, die vor der Realisierung der geplanten Großsporthalle an der Parkstraße zu bewältigen waren, sind seit dem gestrigen Termin des Verwaltungsgerichts Münster erledigt.
Nachdem eine Normenkontrollklage des Natur- und Vogelschutzvereins zurückgezogen wurde und 14 Widersprüche gegen die Baugenehmigung durch den Kreis Borken zurückgewiesen wurden, standen jetzt noch 3 Anfechtungsklagen von Anliegern des Siegenweges aus, die mit einem "Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes" verbunden worden waren.
In den genannten Antragsverfahren fand am Mittwochvormittag ein Ortstermin des Verwaltungsgerichts Münster unter der Leitung des Richters am Verwaltungsgericht, Dr. Stech, im Hause Siegenweg 32 statt. Zu diesem Termin waren die 3 Kläger bzw. Klägerinnen, ihr Rechtsvertreter sowie Bürgermeister Lührmann, Erster Beigeordneter Middel und der Fachabteilungsleiter des Bauordnungsamtes, Ludger Klein-Bösing, als Vertreter der Stadt Borken erschienen.
Dabei wurde die Sach- und Rechtslage unter den Beteiligten ausgiebig erörtert. Es zeigte sich, dass es den beiden Klägerinnen und dem Kläger nicht darum ging, das geplante Vorhaben insgesamt zu verhindern, sondern dass ihnen in erster Linie daran gelegen war, Beeinträchtigungen ihrer Wohnqualität zu vermeiden. Bei dem in sehr konstruktiver Atmosphäre geführten Gespräch konnten sich die Vertreter der Stadt Borken schließlich mit ergänzenden Regelungen einverstanden erklären, mit denen dem Klägerinteresse Rechnung getragen werden soll. Dazu gehören insbesondere die Festlegung der Hallenbetriebszeiten auf 07.00 bis 22.30 Uhr an Werktagen bzw. 07.00 bis 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen, die Einfriedigung des Hallengrundstücks zum Siegenweg hin, eine Lärmpegelbegrenzung bei der Lautsprecheranlage und die Aufnahme von Regelungen zum Lärmverhalten in der Hallenordnung.
Angesichts dieser ergänzenden Regelungen verzichteten die Kläger auf eine weitere juristische Auseinandersetzung und erklärten die Rücknahme ihrer Klagen.
Da weitere Klagen in dieser Angelegenheit nicht anhängig oder zu erwarten sind, dürften mit der Rücknahme der Klagen alle juristischen Hindernisse gegen den Bau der Großsporthalle bewältigt sein. Das städtische Hochbauamt wird in Kürze die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke versenden, so dass in absehbarer Zeit der erste Spatenstich für das Projekt erfolgen kann, das seit mehr als zehn Jahren auf der Wunschliste der Borkener Sportvereine ganz oben steht.
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