Tipps für Kraftfahrer zur Zusatzampel an Kreuzungen
Konfliktsituationen zwischen Straßenbahnen und Kfz-Verkehr
Magdeburg.
In der zurückliegenden Zeit kam es an einigen Verkehrskreuzungen im Magdeburger Stadtgebiet wiederholt zu Konfliktsituationen zwischen Straßenbahnen und abbiegenden Kraftfahrzeugen. Das Tiefbauamt weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des so genannten Zweikammersignalgebers - eine zusätzliche Kreuzungsampel mit Rot und Gelb sowie einem integrierten Richtungspfeil - hin. Diese Zusatzampel gibt es in der Elbestadt an insgesamt neun Kreuzungen.
Fährt eine Straßenbahn in den Kreuzungsbereich, schaltet die Zusatzampel zunächst auf Gelb und fünf Sekunden später auf Rot. Während nun das Befahren der Kreuzung für abbiegende Fahrzeuge verboten ist, hat der geradeaus fahrende Verkehr weiterhin das Grün der Hauptampel und kann die Kreuzung passieren. Sobald die Straßenbahn den Kreuzungsbereich verlassen hat, schaltet sich die Zusatzampel wieder aus. Dadurch werden Unfälle vermieden und der Öffentliche Personennahverkehr beschleunigt.
In Magdeburg sind derzeit folgende Kreuzungen mit dieser Zusatzampel ausgestattet:
August-Bebel-Damm/Parchauer Straße (für Rechtsabbieger)
August-Bebel-Damm/Grabower Straße (für Rechtsabbieger)
August-Bebel-Damm/Burger Straße (für Rechtsabbieger)
August-Bebel-Damm/Havelstraße (für Rechtsabbieger)
Herrenkrugstraße/Jerichower Straße (für Linksabbieger)
Salvador-Allende-Straße/Barleber Chaussee (für Rechtsabbieger)
Neuer Renneweg/Eisvogelstraße (für Rechtsabbieger)
Leipziger Chaussee/Kirschweg (für Linksabbieger)
Olvenstedter Straße/Goethestraße (für Linksabbieger)
Beobachtungen haben ergeben, dass viele Kraftfahrer diese Zusatzampel ignorieren und bei Rot in den Kreuzungsbereich fahren. Das Nichtbeachten dieser Zusatzampel gilt laut Straßenverkehrsordnung als Rotlichtverstoß und kann mit einem Fahrverbot geahndet werden.
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