Leer -Auf die Impfpflicht für Hühner und Truthühner (Puten) weist das Veterinärmt des Landkreises Leer in einer Pressemitteilung mit Nachdruck hin. Anlass ist die sogenannte "Newcastle-Krankheit", eine atypische Geflügelpest bei Hühnern und Truthühnern, die in Geflügelbeständen in Dänemark ausgebrochen ist. Bisher sind dort 65 Ausbrüche der hochansteckenden und für Hühnervögel sehr gefährlichen, anzeigepflichtigen Tierseuche festgestellt worden.
Jeder Hühner- und Putenhalter ist verpflichtet, seine Tiere durch einen praktizierenden Tierarzt impfen und in regelmäßigen Abständen nachimpfen lassen, so wie es die Empfehlungen der Impfhersteller vorsehen. Das gilt auch für Kleinstbestände, also auch für denjenigen, der nur ein Huhn oder eine Pute hält. Wenn Tiere noch nicht oder nicht ausreichend geimpft sind, muss das umgehend nachgeholt werden.
Bei einem Ausbruch der Krankheit kann die Europäische Union langfristige Handelsbeschränkungen erlassen. Eine Vermarktung des Geflügels wäre dann kaum noch möglich. Ein Verstoß gegen die Impfpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Wenn es wegen einer fehlenden Impfung zur Verbreitung der Tierseuche kommt, kann dies sogar ein Strafverfahren und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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