Soforthilfe für Hochwasser-Opfer
Das Land Sachsen-Anhalt hat der Landeshauptstadt Magdeburg 100.000 EURO als Soforthilfe für Opfer der Hochwasser-Katastrophe zur Verfügung gestellt. Das Geld ist für Privatpersonen bestimmt, die ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg haben. Mit der Soforthilfe unterstützt das Land Geschädigte, die evakuiert werden mussten und deren Wohnungen überflutet worden sind.
Die Höhe der Unterstützung beträgt 500 Euro pro Person, maximal 2.000 Euro pro Familie. In Magdeburg nimmt das Bauordnungsamt der Landeshauptstadt die Anträge entgegen.
Dafür wurde eine Außenstelle des Bauordnungsamtes in der Julius-Bremer-Straße 8, 5. Obergeschoss, Zimmer 540 eingerichtet. Betroffene wenden sich bitte ausschließlich an diese Stelle. Zunächst gelten für die Antragstellung folgende Öffnungszeiten:
Mittwoch, 21.8. sowie Donnerstag 22.8.2002,
9.00 bis 12 Uhr und 13.00 bis 15. 30 Uhr
und Freitag, 23.8.2002 von 9 bis 12 Uhr.
Über weitere Öffnungszeiten wird bei Bedarf entschieden und informiert.
Wenn ein Anspruch auf Soforthilfe besteht, kann die Auszahlung der Soforthilfe bei Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses unmittelbar am selben Ort in bar erfolgen.
In weniger dringenden Fällen können Anträge bis zum 30.09.2002 in schriftlicher Form gestellt werden.
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