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Landkreis Leer: Verdienstausfall für Helfer geregelt

27. August 2002

Leer -Das Verfahren, wie die im Katastrophengebiet Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg) eingesetzten Feuerwehrleute ihren Verdienstausfall bekommen, ist geregelt. Wie der Landkreis Leer dazu mitteilt, hat die Kreisverwaltung Lüneburg inzwischen Blankovordrucke zur Verfügung gestellt. Die Kreisverwaltung in Leer wird diese nun um die Daten der eingesetzten Helfer ergänzen, mit einer Bestätigung versehen und den Arbeitgebern der eingesetzten Helfer in den nächsten Tagen übersenden. Die Arbeitgeber können dann damit vom Landkreis Lüneburg den Ersatz des bei ihnen entstandenen Ausfalls beantragen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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