Hochwassersoforthilfe ab sofort im Bauordnungsamt
Magdeburg.
Die Hochwassersoforthilfe des Landes Sachsen-Anhalt wird ab sofort im Bauordnungsamt ausgezahlt. Gezahlt wird die Soforthilfe auf Antrag an betroffene Privatpersonen, die evakuiert waren und deren Wohnung infolge des Elbhochwassers beschädigt wurde. Schäden an Kellern, Nebengebäuden und Gartenlauben können durch die Soforthilfe nicht gelindert werden.
Anträge können schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:
Landeshauptstadt Magdeburg
Bauordnungsamt
Hochwassersoforthilfe
39090 Magdeburg
Der Antrag muss den erlittenen Schaden darstellen und die Schadenshöhe schätzen. Zum Nachweis sollten Fotos beigefügt werden. Für die Überweisung der Soforthilfe ist die Bankverbindung erforderlich.
Anträge nimmt das städtische Bauordnungsamt noch bis zum 30. September entgegen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter unter der Rufnummer 540 51 32 und 540 51 34 zur Verfügung.
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