Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 29. August 2002
Vorbereitung der Bundestagswahl in Magdeburg läuft auf Hochtouren

Am 22. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Vorbereitung und organisatorische Absicherung der Wahlen in Magdeburg liegt in der Verantwortung des Amtes für Statistik und Wahlen. Dort laufen derzeit die Vorbereitungen auf Hochtouren.

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 22. September an alle von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse der Magdeburger Wahlbezirke eingetragenen Wahlberechtigten erfolgt in dieser Woche. Nach Aussage der Deutschen Post AG wird es Hochwasser bedingte Verzögerungen in der Stadt nicht geben.

Wer bis zum 31. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unbedingt in der Zeit vom 2. bis 6. September im Wahlbüro der Landeshauptstadt, Katzensprung 2, melden. Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 22. September nicht wählen.

Das Wählerverzeichnis kann zur gleichen Zeit dort eingesehen werden. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Im Wahlbüro ist auch die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen möglich. Das kann schriftlich – z. B. unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags – per Telefax unter 540 28 21 und auch per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de erfolgen. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die gegebenenfalls abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer bei E-Mail ist der Antrag durch die Antrag stellende Person eigenhändig zu unterschreiben. Telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlbüro, Katzensprung 2, beantragt werden. Das Wahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr,

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr,

Freitag von 8 bis 12 Uhr, am 20. 9. auch 13 bis 18 Uhr.

Es ist auch möglich, dort sofort die Briefwahl auszuüben. Briefwahlunterlagen werden jedoch – abweichend von den Vorschriften zur Landtagswahl - auch bei Vorliegen einer Vollmacht nicht an Dritte ausgehändigt. Auch ein Wählen in Vertretung ist nicht möglich, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis Freitag vor der Wahl (20. September), 18 Uhr, möglich. Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Wer durch Biefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises 69,
  • einen amtlichen blauen Wahlumschlag,
  • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bei der Briefwahl ist der Wahlbrief so rechtzeitig abzusenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht.

Auch die Besetzung der 168 allgemeinen und 10 Briefwahlvorstände ist in vollem Gange. Einige Wahlhelfer werden noch benötigt. Wer Interesse hat, kann sich beim Wahlamt der Landeshauptstadt unter 540 25 54 oder 540 26 08 melden. Mitglieder der Wahlvorstände erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld als steuerfreie Aufwandsentschädigung, die in Magdeburg gegenüber dem gesetzlichen Mindestbetrag von 16 Euro auf 25 Euro erhöht ist.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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