Leer -Das Pflichtprogramm der BHV1 - Bekämpfung (IBR/IPV) verlangt auch Maßnahmen für den Gallimarkt. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung weist mit Nachdruck darauf hin, dass alle aufgetriebenen Rinder zweimal im Abstand von vier Wochen geimpft sein müssen. Die zweite Impfung muss spätestens 14 Tage vor dem Auftrieb erfolgt sein.
Die Impfung ist beim Auftrieb durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Nicht nachweislich geimpfte Rinder werden zurückgewiesen und können nicht auf dem Gallimarkt vermarktet werden.
Da die Zeit drängt, sollten alle für den Gallimarkt vorgesehenen Rinder umgehend geimpft werden, empfiehlt das Veterinäramt. Die Kosten der im Zusammenhang mit der Vermarktung entstehenden Impfungen werden nicht von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse übernommen.
Zum Verkauf oder zur Ausstellung vorgesehenes Geflügel (Hühner und Truthühner) muss ebenfalls nachweislich (Impfbescheinigung) gegen die atypische Geflügelpest (ND) schutzgeimpft sein. Nicht geimpftes Geflügel darf nicht zugelassen werden.
Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass das Veterinäramt verpflichtet ist, alle Maßnahmen durch Kontrollen sicherzustellen.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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