Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 11. September 2002
Beratungen zu Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung berät die Landeshauptstadt Magdeburg zu den Leistungen dieses Gesetzes. Unter der Telefonnummer 5 40 39 66 geben ab sofort montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 15.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr die Mitarbeiter des städtischen Sozial- und Wohnungsamtes Auskunft zum neuen Gesetz.

Anträge für Leistungen aus diesem Gesetz können Personen stellen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder auf Dauer erwerbsgemindert sind und deren Nettorente den derzeitig gültigen Betrag von 844 Euro unterschreitet. Mit dem Gesetz wird jedoch nicht automatisch die Rente bis auf diesen Grenzbetrag aufgestockt. Auch die Ehepartner werden bei der Berechnung in Abhängigkeit von den sonstigen Lebensumständen entsprechend berücksichtigt, ebenso Vermögenswerte.

Zur Vorinformation ist bei der Grundsicherungsbehörde im Sozial- und Wohnungsamt in der Dr.-Grosz-Str. 1 ein Merkblatt erhältlich. Auch bei den zuständigen Rententrägern gibt es dazu Informationen.

Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten persönliche Beratungsgespräche vorher vereinbart werden. Die Mitarbeiter der Grundsicherungsbehörde können nach persönlichen Angaben Überschlagsberechnungen zu tatsächlichen Ansprüchen vornehmen, beraten zur Möglichkeit der Antragstellung, der Vorlage notwendiger Unterlagen und geben auch Anträge aus.

Die Leistung selbst wird bei Anspruchsberechtigung erst ab 01.01.2003 gezahlt.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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