Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 13. September 2002
Regulierung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden

Magdeburg. Die Landeshauptstadt Magdeburg reguliert Hochwasserschäden im Rahmen von Soforthilfen. Grundlage ist die "Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden sowie Übergangshilfen".

Förderfähig nach dieser Richtlinie sind:

1. Instandsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit an Wohngebäuden

2. Überbrückungsmaßnahmen für vom Hochwasser betroffene Haushalte, insbesondere die Wiederbeschaffung von unmittelbar benötigtem Hausrat und die Unterbringungskosten infolge einer Unbewohnbarkeit der Wohnung bzw. des Hauses

Entsprechende Antragsunterlagen können im Bauverwaltungsamt, An der Steinkuhle 6, 39090 Magdeburg, bei Herrn Heinicke im Zimmer 538 zu folgenden Öffnungszeiten abgeholt werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.

Telefonische Nachfragen sind unter der Rufnummer 03 91/5 40 53 32 möglich.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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