Regulierung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden
Magdeburg.
Die Landeshauptstadt Magdeburg reguliert Hochwasserschäden im Rahmen von Soforthilfen. Grundlage ist die "Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden sowie Übergangshilfen".
Förderfähig nach dieser Richtlinie sind:
1. Instandsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit an Wohngebäuden
2. Überbrückungsmaßnahmen für vom Hochwasser betroffene Haushalte, insbesondere die Wiederbeschaffung von unmittelbar benötigtem Hausrat und die Unterbringungskosten infolge einer Unbewohnbarkeit der Wohnung bzw. des Hauses
Entsprechende Antragsunterlagen können im Bauverwaltungsamt, An der Steinkuhle 6, 39090 Magdeburg, bei Herrn Heinicke im Zimmer 538 zu folgenden Öffnungszeiten abgeholt werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
sowie zusätzlich
Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Telefonische Nachfragen sind unter der Rufnummer 03 91/5 40 53 32 möglich.
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