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Auftriebsbedingungen für den Galliviehmarkt geändert

16. September 2002

Leer -Die amtstierärztlichen Bedingungen für einen Viehauftrieb beim Leeraner Gallimarkt sind noch kurzfristig geändert worden. Es bleibt dabei, dass alle Rinder aufgetrieben werden dürfen, die zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen gegen BHV1 geimpft wurden. Dabei soll die zweite Impfung beim Gallimarkt zwei Wochen zurückliegen. Zusätzlich werden nun nach Mitteilung des Veterinäramtes auch solche Rinder zugelassen, die mindestens 14 Tage und höchsten 30 Tage vor dem Gallimarkt nur einmal gegen BHV1 geimpft worden sind. Für diese Tiere sind zusätzlich zwei Bedingungen zu erfüllen.

Zum einen ist eine amtliche Bescheinigung erforderlich, wonach der Herkunftsbestand nach der BHV1-Verordnung in den letzten sieben Monaten mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das Virus der BHV1-Infektion untersucht wurde. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass die Impfung der Rinder im aufnehmenden Bestand nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers vervollständigt wird.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer weist aus seuchenhygienischen Gründen zusätzlich noch auf zwei wichtige Punkte hin: Alle aufgetriebenen Rinder verlieren ihren Status "BHV1-frei". Weiter dürfen alle aufgetriebenen Rinder nicht in BHV1-freie Bestände eingestellt werden und auch nicht in solche, die sich in einem Sanierungsverfahren befinden

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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