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Magdeburg, 20. September 2002
Sozialhilfeleistungen werden pauschaliert
Ab 1. Oktober in Magdeburg

Sozialhilfeempfänger in Magdeburg erhalten ab 1. Oktober dieses Jahres eine pauschalierte Sozialhilfe. Die Pauschalierung erfolgt im Rahmen eines Modellversuchs von Bund und Land, das vorerst bis zum 31. Dezember 2003 durchgeführt wird. Leistungen, die Sozialhilfeempfänger bisher auf Einzelantrag erhalten haben, werden künftig als zusätzliche monatliche Pauschale gezahlt.

"Mit dieser Pauschalierung soll eine Vereinfachung der Leistungsgewährung und eine gerechtere Verteilung der Mittel erreicht werden, ohne Besonderheiten von Einzelfällen außer Acht zu lassen", so die Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit Beate Bröcker. "Dieses Ziel verbindet sich mit dem Effekt, dass Sozialhilfeempfänger eigenverantwortlich finanzielle Mittel ansparen müssen. Das stärkt die Eigeninitiative des Einzelnen und fördert die Hilfe zur Selbsthilfe."

Die im Gesetz als Haushaltsvorstand bezeichnete Person erhält ab 1. Oktober eine monatliche Pauschale von 44,33 Euro. Bei weiteren Haushaltsmitgliedern gliedert sich die pauschale Unterstützung nach dem jeweiligen Alter. Für Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr wird eine Pauschale von 24,55 Euro gezahlt. Ab dem achten Lebensjahr erhalten zusätzliche Sozialhilfeempfänger eines Haushaltes 50,81 Euro. Die Beträge stehen den Hilfeempfängerhaushalten neben der Hilfe zum Lebensunterhalt als festes monatliches Budget zur Verfügung. Mit den Pauschalen werden in der Regel alle Ansprüche auf einmalige Beihilfen abgedeckt.

Magdeburger Haushalte, die Sozialhilfe empfangen, erhalten mit der Leistungsgewährung für den Monat Oktober automatisch schriftliche Hinweise und Informationen zur pauschalierten Sozialhilfe.

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