Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Dritter Samstag im Oktober
Norden.
Pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dürfen in der Stadt Norden an den dritten Samstagen im März und Oktober eines jeden Jahres, jeweils zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt werden.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Die Abfälle dürfen nur auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen, verbrannt werden.
- Bei langanhaltender starker Trockenheit und bei starkem Wind ist das Verbrennen unzulässig.
- Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen Abfällen in Gang gesetzt oder unterhalten werden.
- Das Verbrennen ist von einer arbeitsfähigen Person zu beaufsichtigen und so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle bleibt und zu jeder Zeit gelöscht werden kann.
- Durch Rauch darf den Verkehr nicht behindert und niemand mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt werden.
- Gefahrbringender Funkenflug darf nicht entstehen.
- Von Gebäuden ist ein Abstand von mindestens 50 m, von Gartenlauben mindestens 10 m einzuhalten.
- Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
- Die Gartenabfälle dürfen erst am Tage des Verbrennens auf die Feuerstelle gelegt werden.
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