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Leverkusen, 07. Oktober 2002

Totengedenktage im November: Vollsperrung für Privatfahrzeuge am Donnerstag, 31. Oktober und an Allerheiligen

Ansonsten gilt: Möglichst nicht mit dem Auto auf die Friedhöfe fahren

Der Fachbereich Stadtgrün erneuert auch in diesem Jahr seine Bitte an die Friedhofsbesucher, in der Zeit um die kommenden Totengedenktage das Befahren der Fried-höfe auf das Unvermeidliche zu beschränken.

Traditionell wird die Zeit vor den Totengedenktagen im November vom Friedhofspersonal dazu genutzt, die ge-samten Rahmen- und Wegeanlagen der Friedhöfe noch einmal eingehend zu überholen und sie so auf den Be-sucherstrom und entsprechend den Erwartungen der Friedhofsbesucher vorzubereiten.

Diese Vorbereitungsarbeiten treffen zeitlich mit dem schon jetzt einsetzenden verstärkten Aufsuchen der Friedhöfe zusammen. Der zu den Feiertagen immer mehr zunehmende Verkehr von Privat-PKWs mit Zu-fahrtgenehmigung zu den Friedhöfen belästigt nicht nur die Gesamtheit der Besucher, sondern behindert auch zusehends die Arbeiten.

Der Fachbereich Stadtgrün wiederholt deshalb an alle Inhaber einer Zufahrtsgenehmigung den eindringlichen Appell, das Befahren der Friedhöfe auf das Unvermeidli-che zu beschränken. In jedem Falle sollten die Autofah-rer aber die dem Ort gebührende besondere Rücksicht-nahme üben und entsprechend vorsichtig und langsam fahren (auf den Friedhöfen gilt Schrittgeschwindigkeit!). Es wird eindringlich darum gebeten, nicht in den Rah-menanlagen und auf schmalen Wegen zu parken.

Da gleichartige Aufrufe in der Vergangenheit nur gerin-gen Widerhall fanden, muss in diesem Jahr wieder be-reits für den Tag vor Allerheiligen, Donnerstag, 31. Okto-ber, ein Fahrverbot für Privatfahrzeuge auf den Friedhö-fen ausgesprochen werden. Diese Maßnahme ist unum-gänglich. Einerseits erwartet die Bevölkerung an den Gedenktagen zu Recht ein besonders gepflegtes Er-scheinungsbild der Friedhöfe. Andererseits können die notwendigen Arbeiten aber nur durchgeführt werden, wenn die Wege nicht durch Privatfahrzeuge zugeparkt sind.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass an Allerheiligen, als gesetzlichem Feiertag, ohnehin ein Fahrverbot für die Friedhöfe besteht.

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