Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 08.10.2002
Gestaltung der touristischen Kernzone am Kloster und Dom
Das altstädtische Gebiet am Kloster und Dom soll zu einer touristischen Kernzone umgestaltet werden. Geplant ist unter anderem der umfassende Ausbau mehrerer Straßen und Gehwege, der Bau einer Reisebusstation mit sieben Busparkplätzen, die Errichtung einer Touristeninformation als Treffpunkt für Stadt- und Museumsführungen sowie die Umgestaltung von Freiflächen und Grünanlagen. Ziel ist es, das Gebiet als touristisches Bindeglied zwischen dem historisch-bürgerlichen Zentrum Magdeburgs mit dem Rathaus, dem Alten Markt und der Johanniskirche sowie dem bischöflich-kirchlichen Zentrum mit dem Dom und dem Kloster zu entwickeln. Insgesamt sollen knapp 4 Millionen Euro investiert werden, wobei der kommunale Eingenanteil etwa 800.000 Euro beträgt. Der größte Teil der Summe soll aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" finanziert werden. Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen entscheidet der Stadtrat am 14. November.
Fortsetzung des Feststellenprogramms
Die Stadtverwaltung möchte das so genannte Feststellenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg fortsetzen. Mit diesem Programm werden in der Elbestadt 14 Arbeitsplätze in Einrichtungen von freien Trägern der Jugendhilfe finanziert. Während sich das Land bislang mit 80 Prozent an den tatsächlichen Personalkosten beteiligte, sollen die Landesmittel künftig pauschaliert und schrittweise verringert werden. Für 2003 ist eine Landeszuwendung von 75 Prozent und für 2004 von 70 Prozent vorgesehen. Über die Fortsetzung des Feststellenprogramms in Magdeburg entscheidet der Jugendhilfeausschuss am 24. Oktober.
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
Die Verwaltung schlägt vor, den Verein Kinderfilmstudio Magdeburg e.V. als freien Träger der Jugendhilfe anzuerkennen. Der 1993 gegründete Verein hat in seiner Satzung die Förderung einer aktiven Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche festgeschrieben. So bietet das Kinderfilmstudio unter anderem Veranstaltungen an, in denen sich Kinder aktiv mit verschiedenen Medien beschäftigen können. Der Verein ist gleichzeitig Träger eines Hortes. Die im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geforderten Voraussetzungen zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe werden durch den Verein erfüllt. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet auf seiner Oktobersitzung.
|